Bezirksamt Spandau
Wegweiser durch das Amt
Das Bezirksamt Spandau ist eine des Senat von Berlin untergeordnete Verwaltungsbehörde.
Das Bezirksamt (BA) ist neben der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemäß der Verfassung von Berlin, Teil der Berliner Verwaltung.
Alle Bezirksämter enthalten in ihren Namen den offiziellen Zusatz . . . von Berlin.
Das Amt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und vier Bezirksstadträten.

Bezirksamt Spandau Verwaltungsaufgaben
Das Amt führt die ortsnah zu erledigenden Verwaltungsaufgaben selbständig durch, soweit nicht Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit eine andere Zuweisung erfordern.
Dazu gehören unter anderem die Fachbereiche Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Familienkssse, Gesundheitsamt, Grünflächenamt, Ordnungsamt, Wohnungsamt und Standesamt.
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Fachbereiche zum Bezirksamt Spandau
Die Behörde nimmt in fast allen Fachbereichen Aufgaben der Verwaltung gegenüber den Bürgern wahr und ist in verschiedene Ämter unterteilt.
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Ämter im Bezirk
Nebenstehend finden Sie alle Ämter im Bezirk Spandau mit Aufgaben, Leistungen, Adressen, Telefonnummern, Öffnungszeiten und Termin-Vereinbarung.
Ämter im Bezirksamt
Adresse
Carl-Schurz-Straße 2-6
13597 Berlin Spandau
Kontakt
030/9027 90
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U7
Bus 130, 134, 136, 137, 145 ...
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Besucher Informationen Bezirksamt Spandau
Öffnungszeiten | |
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Montag | 09:00 - 18:00 |
Dienstag | 09:00 - 18:00 |
Mittwoch | 09:00 - 18:00 |
Donnerstag | 09:00 - 18:00 |
Freitag | 09:00 - 18:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Wahl Bezirksamt
Das Bezirksamt wird zu Beginn einer Wahlperiode von der BVV gewählt. Die stärksten Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters. Nach der Wahl des Bezirksamts entscheidet dieses über den Zuschnitt und die Verteilung der einzelnen Ressorts unter den Bezirksstadträten. Die Stadträte leiten ihre Ressorts eigenständig. Die Arbeit des Bezirksamts wird von der BVV kontrolliert.
Aufgaben des Bezirksamt
Die Berliner Ämter un Behörden führen ortsnahe Verwaltungsaufgaben selbständig durch. Die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister und das restliche Bezirksamt stellen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicher.
Bürgerservice
Die Behörden in den Bezirken sind zentrale Anlaufstellen für Bürgerbegehren. Dazu gehören unter anderem die Fachbereiche Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Familienkssse, Gesundheitsamt, Grünflächenamt, Ordnungsamt, Wohnungsamt und Standesamt.
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