Bezirksverordnetenversammlung Spandau
Bezirksparlament - BVV
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau ist eine von Wählern gewähltes Organ der bezirklichen Selbstverwaltung.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist gemäß der Verfassung von Berlin, Teil der Berliner Verwaltung.
Wahl von Abgeordneten in die BVV des Bezirks Spandau
Die BVV des Bezirks Spandau wird in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl vom Bürger gewählt. Die gewählten Abgeordneten finden sich in Fraktionen zusammen. Die Zusammensetzung der BVV ergibt sich aus dem Wahlergebnis.
Sitzungen
Die Bezirksverordneten tagen im BVV-Saal des Rathauses Spandau. Alle Sitzungen werden in der Regel live im Internet gestreamt.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Bezirksparlament zählen unter anderem, Anträge, Anfragen, Beschlüsse, Einwohnerfragen, Kontrolle der Bezirksregierung.
Aufwandsentschädigung für Mitglieder der BVV
Bezirksverordnete, Fraktionsvorsitzende und dessen Stellvertreter, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Wahl des Bezirksamts Spandau
Das Bezirksamt Spandau wird zu Beginn einer Wahlperiode von der BVV gewählt. Sie wählt Mitglieder in das Bezirksamt mit einem Bürgermeister und fünf Stadträten.
Bürgerbegehren
Bürger des Bezirks haben ein Anrecht auf Informationen, Fragen, Beschwerden und Zugang zu allen öffentlichen Texten.
Web-Adresse
www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung
Adresse
Carl-Schurz-Straße 2-6
13597 Berlin Spandau
Kontakt
030/9027 9240 4
030/9279 2908 (Fax)
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U7
Bus 130, 134, 136, 137, M45
Map / Stadtplan
Wahl Bezirksamt
Das Bezirksamt wird zu Beginn einer Wahlperiode von der BVV gewählt. Die stärksten Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters. Nach der Wahl des Bezirksamts entscheidet dieses über den Zuschnitt und die Verteilung der einzelnen Ressorts unter den Bezirksstadträten. Die Stadträte leiten ihre Ressorts eigenständig. Die Arbeit des Bezirksamts wird von der BVV kontrolliert.
Aufgaben des Bezirksamt
Die Berliner Ämter un Behörden führen ortsnahe Verwaltungsaufgaben selbständig durch. Die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister und das restliche Bezirksamt stellen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicher.
Bürgerservice
Die Behörden in den Bezirken sind zentrale Anlaufstellen für Bürgerbegehren. Dazu gehören unter anderem die Fachbereiche Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Familienkssse, Gesundheitsamt, Grünflächenamt, Ordnungsamt, Wohnungsamt und Standesamt.