Hauptzollamt in Berlin - Behörde
Amt - Behörde - Verwaltung
Die Hauptgeschäftsstelle des Zoll in Berlin befindet sich im Bezirk Kreuzberg.

Hauptzollamt Behörde in Berlin
Das Hauptzollamt in Berlin ist eine Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen.
Besonderen Aufgaben Hauptzollamt
Der Behörde kommen auch noch besonderen Aufgaben des Hauptzollamt, wie Beispielsweise die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Weitere Aufgaben . . . s.unten.
Umgebung Hauptzollamt
Web-Seite
- www.zoll.de
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Besucher Informationen Hauptzollamt in Berlin
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | 08:00 - 15:30 |
Dienstag | 08:00 - 15:30 |
Mittwoch | 08:00 - 15:30 |
Donnerstag | 08:00 - 15:30 |
Freitag | 08:00 - 15:30 |
Samstag | Keinen Sprechzeiten |
Sonntag | Keinen Sprechzeiten |
Das Hauptzollamt ist grundsätzlich aufgeteilt in die Arbeitsbereiche Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung.
Einfuhr
Das Zollamt nimmt im Rahmen der Einfuhrabfertigung unter anderem die Aufgaben wahr:
Ausfuhr
Ausfuhrseitig werden alle Maßnahmen wahrgenommen für:
Darüber hinaus werden Versandverfahren eröffnet und beendet.
Bei bestimmten Grenzzollämtern ist die Ein- und Ausfuhrabfertigung auf Waren beschränkt, die im Reiseverkehr ein- oder ausgeführt werden und nicht zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind. Über diese Zollämter übt der Zollkommissar die Geschäftsaufsicht aus.
Zusammenfassung
Überwachung der Zollgrenze
Grenzaufsicht und zollamtliche Überwachung
Überwachung von Verboten und Beschränkungen bei der Einfuhr
Ausfuhr und Durchfuhr von Waren, die keine Gemeinschaftswaren sind
Einnahme von Bundessteuern (besondere Verbrauchsteuern: Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer usw., inklusive Biersteuer)
Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer
Einnahme von Zöllen für die Europäische Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt)
Einnahme der Einfuhrumsatzsteuer
Wasserzoll (ist Bestandteil der deutschen Küstenwache siehe auch Koordinierungsverbund Küstenwache)
Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche
Verhinderung der Zufuhr von Fälschungen in den Wirtschaftskreislauf
Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Pfändungen und ggf. Verwertungen)
Die Zollverwaltung ist nicht zuständig für den Wegzoll (siehe Maut)
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