Wohnsitz in Berlin ummelden

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Informationen zum Wohnsitz in Berlin ummelden. Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde in ihren Berliner Bezirk beim Bürgeramt umzumelden.

Berliner Einwohnermeldeämter zum Wohnsitz ummelden

Beim Einwohnermeldeamt Berlin - Wohnsitz ummelden

Wer innerhalb der Stadt den Wohnsitz wechselt, muss sich spätestens 14 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung sich beim Einwohnermeldeamt Berlin ummelden.

Es gibt über 40 Einwohnermeldeämter in den Bezirken die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Das persönliches Erscheinen ist beim ummelden eines Wohnsitz Pflicht. Sie können sich vor Ort beim Einwohnermeldeamt im Bezirk ummelden oder sich durch eine andere Person vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Um- Anmelde-Formular mitgeben.

Termin vereinbaren

Laut Behörde ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin damit Sie Ihren Wohnsitz in Berlin ummelden können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Termin beim Einwohnermeldeamt Berlin zu vereinbaren.

  • Eine Möglichkeit besteht darin, eine Online-Terminvereinbarung per E-Mail. Laden Sie sich dazu die von uns bereitgestllten Formulare herunter und schicken diese zum Einwohnermeldeamt in Wohnortnähe.

  • Sie können aber auch versuchen über das Bürgertelefon 115 oder eine Telefonnummer der Einwohnermeldeämter der Bezirke zu wählen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Hinweis zum Termin

    Es kommt vor, das es kurzfristig keine freien Termine gibt. Dabei muss man aber nicht ins Schwitzen geraten, wenn der vereinbarte Termin erst einen Monat nach Umzug stattfindet. Was zählt, ist das Datum der Terminvereinbarung. Haben Sie das pünktlich erledigt, können Sie sich entspannt zurücklehnen.

    Formulare zur Wohnsitz-Ummeldung

    Um lange Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir die vom Berlinstadtservice, die bereitgestellten Formulare ausszufüllen und an das für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt entweder per Post oder per E-Mail zu senden.

    Was benötigen Sie zum Termin?

    Neben dem Personalausweis / Reisepass müssen zum Termin gegebenenfalls mehrere ausgefüllte Formulare und eine Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters vorgelegt werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen finden Sie unter Erläuterung zur Wohnsitz Ummeldung beim Einwohnermeldeamt in Berlin (auf dieser Seite).

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    Zuständiges Einwohnermeldeamt

    Welches Einwohneramt für Sie zusändig ist erfahren Sie unter der Rubrik Einwohnermeldeämter nach Postleitzahl.

    Aufgaben der Meldeämter

    Das Einwohnermeldeamt führt die Melderegister. Deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Auskünfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft.

    Das Meldewesen ist das "informationelle Rückrad" einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.

    Der Service für Bürger:

  • Wohnsitz anmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnsitz abmelden
  • Melderegister Auskunft
  • [ Ämter und Behörden ]


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    Formular - Wohnsitz anmelden/ummelden

    Formular zur Wohnsitz Ummeldung in Berlin

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt (Wohnortnähe) senden.

    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden

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    Erläuterung zur Wohnsitz Ummeldung in Berlin

    Wohnsitz ummelden ist Pflicht

    Wer in Deutschland wohnt, muss seinen Wohnsitz bei dem hierfür zuständigen Meldeamt anmelden.

    Wenn Sie innerhalb von Berlin den Wohnsitz wechseln, müssen Sie das zuständige Einwohnermeldeamt informieren. Dafür gibt Ihnen das Bürgeramt in der Regel eine Woche Zeit, in manchen Fällen auch zwei Wochen.

    Melden Sie Ihren Wohnsitz erst nach dieser Frist um, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden, dessen Höhe im Ermessen des Amtes liegen. Versäumen Sie die Frist nur um wenige Tage oder Wochen, drücken viele Bürgerbüros in der Regel ein Auge zu oder belassen es bei einer Strafgebühr von 10 bis 30 Euro. Überschreiten Sie die Meldefrist jedoch um mehrere Monate, kann der Griff ins Portemonnaie deutlich empfindlicher ausfallen. Das Meldeamt kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro verhängen.

    Persönlich oder schriftlich Wohnsitz ummelden

    Der Gang zum örtlichen Einwohnermeldeamt ist in der Regel Pflicht, da auf dem Amt auch die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird. Vergessen Sie dabei nicht, Ihren Personalausweises mitzunehmen.

    Wohnsitz ummelden innerhalb von einer Woche nach Umzug

    Falls Ihr Umzug einen Ortswechsel beinhaltet, melden Sie sich bitte innerhalb von einer Woche nach Einzug beim neuen Einwohnermeldeamt an.

    Manche Gemeinden geben Ihren Neubürgern hierfür auch zwei Wochen Zeit, aber im Regelfall beträgt die Anmeldefrist lediglich eine Woche. Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein empfindliches Bußgeld zahlen. Die Fälligkeit und Höhe einer solchen Strafzahlung liegen aber im Ermessen Ihres Einwohnermeldeamts.

    Das Wohnsitz ummelden ist aber darüber hinaus auch Voraussetzung für weitere Behördenakte wie zum Beispiel das Zulassen eines Kfz, der Erwerb eines Führerscheins, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Zustellung der Lohnsteuerkarte.

    Erfolgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht oder verspätet, kann dies zu Problemen bei den genannten Amtsvorgängen führen.

    Notwendige Unterlagen zum Ummelden beim Einwohnermeldeamt

    ● Personalausweis(e) der anzumeldenden Person(en)

    ● Eventuell Ummeldeformular

    Wohnsitz ummelden durch Vertreter

    Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, die Ummeldung persönlich vorzunehmen, können Sie auch einen Vertreter schicken. Dieser benötigt allerdings zusätzlich zu den oben aufgeführten Originalunterlagen eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

    Das Meldeformular muss allerdings persönlich von Ihnen unterzeichnet werden. Die Vertretung gilt also nur für die Einreichung der Meldeunterlagen, nicht aber für die Ummeldung selbst. Eine Ausnahme hiervon stellt das Ummelden einer Familie dar. Hier genügt es, wenn ein Familienoberhaupt die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt durchführt.

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