Wohnsitz in Berlin abmelden

Wohnsitz in Berlin abmelden

Bürgeramt - Einwohnermeldeamt - Meldeamt - Meldestelle - Bürgerbüro - Bürgerservice - Wohnsitz

Informationen, Erläuterung und Voraussetzungen zum Wohnsitz in Berlin abmelden. Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde in ihren Berliner Bezirk beim Bürgeramt anzumelden, umzumelden und unter bestimmten Umständen abzumelden.

Berliner Einwohnermeldeämter zum Wohnsitz abmelden

Einwohnermeldeamt Berlin - Wohnsitz abmelden - Voraussetzung

Sie müssen sich bein Einwohnermeldeamt Berlin (Bezirk) nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden.

Dazu müssen Sie aus dem Berliner Wohnsitz ausziehen und nicht wieder in Deutschland einziehen. Befristete Auslandsaufenthalte bedingen keine Abmeldung.

Termin vereinbaren

Laut Behörde ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin damit Sie Ihren Wohnsitz in Berlin abmelden können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Termin beim Einwohnermeldeamt Berlin zu vereinbaren.

  • Eine Möglichkeit besteht darin, eine Online-Terminvereinbarung per E-Mail. Laden Sie sich dazu die von uns bereitgestllten Formulare herunter und schicken diese zum Einwohnermeldeamt in Wohnortnähe.

  • Sie können aber auch versuchen über das Bürgertelefon 115 oder eine Telefonnummer der Einwohnermeldeämter der Bezirke zu wählen, um ein Termin zu vereinbaren.
  • Hinweis zum Termin

    Es kommt vor, das es kurzfristig keine freien Termine gibt. Dabei muss man aber nicht ins Schwitzen geraten, wenn der vereinbarte Termin erst einen Monat nach Umzug stattfindet. Was zählt, ist das Datum der Terminvereinbarung. Haben Sie das pünktlich erledigt, können Sie sich entspannt zurücklehnen.

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    Einwohnermeldeamt im Bürgeramt

    Das Einwohnermeldeamt ist eine bezirkliche Behörde, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Die Meldestellen sind mit den Bürgeramt des Bezirks verknüpft. Das Melderegister wird im zentralen Einwohnermeldeamt in Berlin geführt. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht.

    Es gibt über 40 Einwohnermeldeämter in den Bezirken die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Das persönliches Erscheinen ist beim ummelden eines Wohnsitz Pflicht. Sie können sich vor Ort beim Einwohnermeldeamt im Bezirk abmelden oder sich durch eine andere Person vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Abmelde-Formular mitgeben.

    Meldeamt - Wohnsitz melden

    Das Meldeamt führt die Melderegister, deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Auskünfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft.

    Das Meldewesen ist das "informationelle Rückrad" einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.

    Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes - Meldepflicht

    Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Berlin (Bezirk) anzumelden.

    Die Abmeldung muss bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

    Achtung! Wer der Meldepflicht nicht fristgerecht nachkommt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen.

    Aufgaben der Meldeämter

  • Wohnsitz anmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnsitz abmelden
  • Melderegister Auskunft
  • Weitere Aufgaben im Einwohnermeldeamt

  • Führungszeugnis
  • Was müssen Sie mitbringen?

    Zum Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen finden Sie unter Erläuterung zur Wohnsitz Abmeldung beim Einwohnermeldeamt in Berlin (auf dieser Seite).

    Formulare

    Um lange Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir die vom Berlinstadtservice.de bereitgestellten Formulare ausszufüllen und an das für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt entweder per Post oder per E-Mail zu senden.

    [ Ämter und Behörden ]

    Meldeämter in Berlin

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    Auskunft zu einer Person

    Service

    Umzug

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    Weitere Ämter im Bezirk

    Terminvereinbarung

    Berliner Behörden WegweiserUnter der Rufnummer 115 können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

    AusweisApp2

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    Digitaler Ausweis

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    Formular - Wohnsitz abmelden

    Formular zur Wohnsitz Abmeldung

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt (Wohnortnähe) senden.

    In Berlin online die Wohnung anmelden oder ummelden
    Wer seine Wohnung in Berlin anmelden oder ummelden möchte, kann dies auch online tun.
    - So funktioniert es -

    Achtung! Bitte beachten Sie ...
    Einige Portale bieten nicht klar an, dass sie Ihre Einwilligung benötigen, um Ihre personenbezogenen Daten gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weiterverarbeiten zu können.

    Es ist wichtig, stets darauf zu achten, dass Portale transparent über die Verwendung Ihrer Daten informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, informierte Entscheidungen zu treffen. Achten Sie auf Hinweise zu Datenschutz und stellen Sie sicher, dass Ihr Einverständnis aktiv eingeholt wird, bevor Sie persönliche Informationen preisgeben. Ihre Privatsphäre ist wertvoll und sollte immer respektiert werden.

    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden

    Erläuterung zur Wohnsitz Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Berlin

    Wohnsitz anmelden ist gesetzlich vorgeschrieben

    Wer in Deutschland wohnt, muss seinen Wohnsitz bei dem hierfür zuständigen Meldeamt anmelden.

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt Berlin bekannt geben möchten, nehmen Sie daher für alle Fälle etwas Bargeld mit. Weiterhin sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Personalausweis(e) der anzumeldenden Person(en)
  • Meldeformular
  • Gang zum Einwohnermeldeamt notwendig?

    Das persönliche Erscheinen auf der Meldestelle bleibt Ihnen in der Regel nicht erspart, da hierbei auch Ihr Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift versehen wird. Mitunter akzeptieren die Behörden aber auch eine postalische Anmeldung. Hier genügt es, das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular des neuen Wohnortes auf dem Postweg an das zuständige Einwohnermeldeamt zu schicken. (Formular - Wohnsitz anmelden)

    Fügen Sie dem Schreiben bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Die dann noch notwendige Aktualisierung Ihrer Anschrift im Personalausweis können Sie beim nächstmöglichen Behördengang erledigen.

    Wohnsitz anmelden innerhalb von einer Woche nach Umzug beim Einwohnermeldeamt

    Falls Ihr Umzug einen Ortswechsel beinhaltet, melden Sie sich bitte innerhalb von einer Woche nach Einzug beim neuen Einwohnermeldeamt an. Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein empfindliches Bußgeld zahlen. Die Fälligkeit und Höhe einer solchen Strafzahlung liegen aber im Ermessen Ihres Einwohnermeldeamts.

    Den Wohnsitz anmelden ist aber darüber hinaus auch Voraussetzung für weitere Behördenakte wie zum Beispiel das Zulassen eines Kfz, der Erwerb eines Führerscheins, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Zustellung der Lohnsteuerkarte. Erfolgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht oder verspätet, kann dies zu Problemen bei den genannten Amtsvorgängen führen.

    Wohnsitz anmelden durch Vertreter

    Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, die Wohnsitz-Anmeldung persönlich vorzunehmen, können Sie auch einen Vertreter schicken. Dieser benötigt allerdings zusätzlich zu den oben aufgeführten Originalunterlagen eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

    Das Meldeformular muss allerdings persönlich von Ihnen unterzeichnet werden. Die Vertretung gilt also nur für die Einreichung der Meldeunterlagen, nicht aber für die Anmeldung selbst. Eine Ausnahme hiervon stellt das Anmelden einer Familie dar. Hier genügt es, wenn ein Familienoberhaupt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt durchführt.

    Mehrere Wohnungen - Hauptwohnsitz anmelden

    Falls Sie mehrere Wohnungen bewohnen, müssen Sie sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden und diesen anmelden. Üblicherweise ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Auch hier gibt es für Familien eine Ausnahme: Leben Sie in einer Familie, ist Ihr Hauptwohnsitz immer der Familienwohnsitz.

    Vermieter-Bestätigung (Wohnungsgeberbescheinigung)

    Eine Einzugsbestätigung des Vermieters ist notwendig. Dazu füllen Sie bitte ein Formular aus und legen es den Vermieter zur Bestätigung vor. Dieses Formular legen Sie der Wohnsitzanmeldung bei.

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    - Alle Angaben ohne Gewähr -