Bürgerservice für Wohngeld Berlin

Wohngeld in Berlin bei der richtigen Behörde beantragen

Wohngeld - Mietspiegel - Wohnberechtigungsschein - Mietzuschuss - Wohngeldrechner

Wohngeld in Berlin beantragen mit Informationen zum Antrag auf Wohngeld und Antrag Mietzuschuss beim Bürgeramt/Wohnungsamt in Wohnortnähe und Ihr Rechtsanspruch. Die Wohnungsämter befinden sich zumeißt im Bürgermat der Berliner Bezirken. Das Wohnungsamt ist eine Behörde die für die Vermittlung von Wohnungen, Sozialwohnungen und Seniorenwohnungen zuständig ist.

Wohngeld in Berlin beantragen

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein Zuschuss des Landes Berlin das zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens dient.

Diese Sozialleistung wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt, dass heißt Sie müssen bei einem der Wohnungsämter ein Antrag stellen.

Kostenlose Mietberatung

Sie können beim Wohnungsamt oder auch im Bürgeramt in Ihren Bezirk den Mietzuschuss (Wohngeld) beantragen sowie eine kostenlose Mietberatung in Anspruch nehmen.

Herausfinden ob Sie Wohngeldberechtigt sind - Wohngeldrechner nutzen

Nutzen Sie den Wohngeldrechner, um selbst zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch der mögliche Zuschuss ist.

Ausführliche Informationen und eine Berechtigung für Wohngeld erhalten Sie, indem Sie auf der jeweiligen Seite auf den roten Button Wohngeldrechner klicken.

Antrag auf Wohngeld bei der richtigen Behörde

Den ausgefüllten Antrag auf Bewilligung von Wohngeld sowie die erforderlichen Anlagen und entsprechenden Nachweise reichen Sie persönlich, online oder per Post bei dem für Sie zuständigen Wohnungsamt Ihres Bezirks ein. Die Adressen der richtigen oder zuständigen Behörde finden Sie unter der Rubrik „Wohnungsämter in den Bezirken”.

Ein Vordruck für den Antrag auf Wohngeld finden Sie auf dieser Seite.

Wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf ein Zuschuß zu Ihrer Miete (iehe dazu Wohngeldrechner). In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Wohngeld wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde (Wohnungsämter in den Bezirken) eingegangen ist.

Wenn Sie für einen längeren Zeitraum Wohngeld erhalten möchten, müssen Sie einen Weiterleistungsantrag stellen.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschuss und ob Sie überhaupt Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab:

  • wie hoch Ihr Einkommen ist
  • wie hoch Ihre Miete ist
  • wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben
  • Voraussetzungen für den Mietzuschuss

    Wohngeld wird bewilligt wenn Sie:

  • Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben
  • Sie zur Miete wohnen
  • wenn Sie keine Sozialleistung empfangen
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU-Leistungen

  • Wohngeld Bescheit

    Wohngeldbescheid

    Der Wohngeldbescheid wird Ihnen von der zuständigen Behörde schriftlich zugestellt.

    Darin sind der Mietzuschuss sowie die Höhe der Wohngeldbeträge aufgeführt, die Sie für einen festgelegten Bewilligungszeitraum erhalten. Außerdem sind die einzuhaltenden Mitteilungspflichten aufgeführt.

    Gebühren

    Es entstehen für Sie keine Gebühren.

    [ Ämter und Behörden ]

    Wohngeld in Berlin beantragen bei den Wohnungsämter in den Bezirken

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    Wohnort anmelden

    Landesregierung

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    Informationen zu . . .

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    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden

    Rechtsanspruch auf Mietzuschuss

    Wohngeldberechtigung

    Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Miete bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (Familie).

    Eine staatliche Sozialleistung beziehen:

    • Grundsicherung (Sozialhilfe)

    • Bürgergeld

    • Sozialgeld und nach Hilfe zum Lebensunterhalt

    Sie können Wohngeld beantragen wenn:

    • Sie Mieter bzw. Mieterin von Wohnraum sind

    • Eigentümer bzw. Eigentümerin einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines selbstgenutzten Hauses sind

    Wohngelder und Mietenstufen

    Die Mieten sind innerhalb Deutschlands unterschiedlich hoch. Deshalb sind die Miethöchstbeträge beim Mietzuschuss regional nach sechs Mietenstufen gestaffelt. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.

    Wohngeldtabellen

    Den Wohngeldtabellen können Sie entnehmen, wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist. Dieser hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von dem monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung ab.

    Unterlagen die Sie mitbringen müssen

  • Antrag auf Wohngeld
  • Ihr Mietvertrag (Kopie)
  • Nachweis über Miet-Zahlungen (letzten drei Monate)
  • Meldenachweis (alle im Haushalt lebenden Personen)
  • Ausweisdokumente (Kopien)
  • Verdienstbescheinigung
  • Sozialleistungen (Nachweis)
  • Unterhaltsverpflichtungen (Nachweis)
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
  • Wohngeldgesetz

    Das Wohngeldgesetz befindet sich auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz. Den Gesetzestext können Sie für den privaten Gebrauch herunterladen und ausdrucken. Es handelt sich nicht um die amtliche Fassung. Diese gibt es nur im Bundesgesetzblatt.

    Weitere Leistungen der Wohnungsämter

    • Wohngeld - Mietzuschuss

    • Wohngeld - Lastenzuschuss

    • Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen

    • RLvF-Bescheinigung (2.Förderweg)

    • Bildungs- und Teilhabepaket

    • Wohnberechtigungsschein (WBS)

    • Zweckentfremdung von Wohnraum

    • Leerstandsbeseitigung

    • Abrissbescheide

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