WBS Antrag für günstiges Wohnen in Berlin

Erläuterungen zum Antrag auf kostengünstiges Wohnen mit WBS - Wohnberechtigungsschein

WBS Antrag (Wohnberechtigungsschein) für günstiges Wohnen in Berlin. Das zuständige Wohnungsamt im Bezirk ist auch für die Vermittlung von Wohnungen, Sozialwohnungen und Seniorenwohnungen zuständig.

Wir vom Berlinstadtservice erklären, wo sich die Antragsstelle befindet, welche Voraussetzung erfüllt werden müssen um Wohngeld zu erhalten.

WBS Antrag Berlin

Wo bekomme ich ein Antrag WBS oder Bescheinigung für günstiges Wohnen?

Den WBS Antrag (Formula) können Sie sich auf dieser Seite herunterladen. Das ausgefüllte Dokument für günstiges Wohnen in Berlin, schicken Sie dann bitte per e-Mail oder Post an das für Sie zuständigen Wohnungsamt im Bezirk (Wohnortnähe).

Das Dokument kann auch direkt beim Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen, beantragt werden. Dort können Sie auch die kostenlose Mietberatung (für Mieter und Vermieter) in Anspruch nehmen.

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Gebühren

Der Antrag und die Ausstellung eines WBS ist Gebührenfrei.

Vorteile eines WBS - Wohnberechtigungsschein?

Mit einem WBS können Sie in eine Sozialwohnung einziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie ein Wohnschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen. Die Berechtigunsscheine WBS sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.

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Mietspiegel, Mieterbund, Wohngeld, Wohnungsgesellschaften

Weitere Informationen über Immobilien, Wohnung, Mietspiegel, Mieterbund, Wohngeld, Wohnungsgesellschaften und alles über Wohnen finden Sie hier auf Berlinstadtservice (s.unten).

[ Mehr über das Wohnungsamt in Berlin ]


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Antrag - Formular - Bescheinigung

Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden

Voraussetzungen für die Erteilung einer WBS-Bescheinigung für eine kostengünstigen Wohnung

• Deutsche Staatsangehörigkeit

• Bürger der Europäischen Union

• Ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr

• Volljährig

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein

• Antrag nach § 5 des WoBindG bzw. nach § 27 WoFG WB

• Einkommenserklärung

• Einkommensbescheinigung

• Partnerschaftserklärung

• Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht

• Meldenachweise

• Ausweisdokumente

• Geburtsurkunde Ihrer Kinder

• Heiratsurkunde

• Nachweis über einen anderen Familienstand

• Vaterschaftsanerkennung

• Schwerbehindertenausweis

• Mutterpass

• Semesterbescheinigung

• Lebenspartnerschaftsurkunde

• Ausländer benötigen den Nachweis über das Aufenthalts-Recht

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Zusammenfassung

Anspruchsvoraussetzungen

Bürger die sich dauerhaft in Berlin aufhalten, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

WBS-Bescheinigung beantragen

Den ausgefüllten WBS-Antrag mit weiteren notwendigen Unterlagen (Kopie: Einkommenserklärung, Meldenachweis, Ausweisdokument, Schwerbehindertenausweis) senden Sie bitte an das bezirkliche Bürgeramt oder Wohnungsamt.

WBS-Wohnung finden

In Anzeigenteilen (Wohnungsmarkt) von Tageszeitungen oder auf Online-Suchportalen werden Wohnungen mit dem Vermerk: WBS gekennzeichnet. Diese angebotenden Wohnungen können nur angemietet werden, wenn der Wohnungssuchende einen WBS vorlegen kann.

Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel 1 Jahr gültig und wird nach Einzug in die Sozialwohnung vom Vermieter eingezogen.

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Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein WBS erforderlich. Dieser WBS besagt, dass die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Der Berechnung ist das jährliche Bruttoeinkommen

Berechtigt Einkommensgrenzen in € jährlich
Einpersonenhaushalt 16.800 €
Zweipersonenhaushalt 25.200 €
jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5.740 €
zum Haushalt gehörende Kind 700 €
- Alle Angaben ohne Gewähr -
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