WBS in Berlin beantragen

WBS Antrag für günstiges Wohnen in Berlin

Erläuterungen zum Antrag auf kostengünstiges Wohnen mit WBS - Wohnberechtigungsschein - Einkommensgrenze

WBS Antrag (Wohnberechtigungsschein) für günstiges Wohnen in Berlin. Das zuständige Wohnungsamt im Bezirk ist auch für die Vermittlung von Wohnungen, Sozialwohnungen und Seniorenwohnungen zuständig.

Wir vom Berlinstadtservice erklären, wo sich die Antragsstelle befindet, welche Voraussetzung erfüllt werden müssen um Wohngeld zu erhalten.

WBS Antrag Berlin

Wo bekomme ich ein Antrag WBS oder Bescheinigung für günstiges Wohnen?

Den WBS Antrag (Formula) können Sie sich auf dieser Seite herunterladen. Das ausgefüllte Dokument für günstiges Wohnen in Berlin, schicken Sie dann bitte per e-Mail oder Post an das für Sie zuständigen Wohnungsamt im Bezirk (Wohnortnähe).

Das Dokument kann auch direkt beim Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen, beantragt werden. Dort können Sie auch die kostenlose Mietberatung (für Mieter und Vermieter) in Anspruch nehmen.

Einkommensgrenze

Bürger die sich dauerhaft in Berlin aufhalten, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Gebühren

Der Antrag und die Ausstellung eines WBS ist Gebührenfrei.

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Vorteile eines WBS - Wohnberechtigungsschein?

Mit einem WBS können Sie in eine Sozialwohnung einziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie ein Wohnschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen. Die Berechtigunsscheine WBS sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.

Mietspiegel, Mieterbund, Wohngeld, Wohnungsgesellschaften

Weitere Informationen über Immobilien, Wohnung, Mietspiegel, Mieterbund, Wohngeld, Wohnungsgesellschaften und alles über Wohnen finden Sie hier auf Berlinstadtservice (s.unten).

[ Mehr über das Wohnungsamt in Berlin ]


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Antrag - Formular - Bescheinigung

Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden

Voraussetzungen für die Erteilung einer WBS-Bescheinigung für eine kostengünstigen Wohnung

• Deutsche Staatsangehörigkeit

• Bürger der Europäischen Union

• Ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr

• Volljährig

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein

• Antrag nach § 5 des WoBindG bzw. nach § 27 WoFG WB

• Einkommenserklärung

• Einkommensbescheinigung

• Partnerschaftserklärung

• Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht

• Meldenachweise

• Ausweisdokumente

• Geburtsurkunde Ihrer Kinder

• Heiratsurkunde

• Nachweis über einen anderen Familienstand

• Vaterschaftsanerkennung

• Schwerbehindertenausweis

• Mutterpass

• Semesterbescheinigung

• Lebenspartnerschaftsurkunde

• Ausländer benötigen den Nachweis über das Aufenthalts-Recht