Mietendeckel in Berlin - Bürgerservice
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mietendeckel - Das sollten Mieter wissen
Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstag, den 30. Januar 2020 der rot-rot-grünen Mehrheit das Mietendeckel Gesetz.
Der Mietendeckel in Berlin sieht vor, dass die Mieten für vor 2014 gebaute Wohnungen für eine Dauer von fünf Jahren auf dem Stand von Mitte 2019 eingefroren werden. Für Neuvermietungen solle eine Obergrenze je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festgelegt werden.
Mietendeckel Berlin
Der Mietdeckel von Berlin sieht vor, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren. Auch Obergrenzen werden festgelegt. Zu hohe Mieten sollen auf Antrag rückwirkend gesenkt werden können.
Nach Meinung des Berliner Senats sollen Mieter durch den Mietdeckel um schätzungsweise 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Miete im Sinne des Mietendeckels
Bei einer Miete im Sinne des Mietendeckels ist die Nettokaltmiete gemeint inklusive aller Zuschläge, wie z.B. für Mobiliar aber ohne Betriebskosten, Heizung und Warmwasser.
Stichtag zur Berechnung
Wer am 18. Juni 2019 in einer Wohnung wohnte und am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes immer noch in dieser Wohnung wohnt, dessen Miete wird auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren.
Ausnahme für den Mietendeckel
Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, das sind zum Beispiel Sozialwohnungen, Neubauwohnungen, Trägerwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen, die seit dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden, gilt der Mietendeckel nicht.
Absenkung der Miete
Eine Absenkung der Miete kann ermöglicht werden, wenn sie die zulässige Obergrenze um 20 Prozent überschreitet. Dann wird die Miete auf die Obergrenze gekappt.
Beispiel: Bei einfachen Wohnlagen werden noch 28 Cent und bei mittleren Wohnlagen 9 Cent von der Obergrenze abgezogen. Bei guten Wohlagen werden 74 Cent auf die Mietobergrenze aufgeschlagen.
Die Mietenabsenkung lt. Mietendeckel kann beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden.
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Mieterhöhung durch Vermieter
Mit Inkrafttreten des Mietendeckels ist es dem Vermieter grundsätzlich verboten, eine höhere Miete als die Stichtagsmiete (18.06.2019) zu fordern. Bei Verstößen gegen den Mietendeckel kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 EUR verhängt werden. Wenden Sie sich bei einem Verstoß an das für Ihren Bezirk zuständige Wohnungsamt oder an eine Mieterberatung.
Tabellen zum runterladen (download)
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Fragen zum Mietendeckel?
Wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
E-Mail-Adresse: mietendeckel@sensw.berlin.de
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Bezugsfertig | Ausstattung | Mietpreis pro Quadratmeter |
---|---|---|
Bis 1918 | ohne Sammelheizung und ohne Bad | 3,92 € |
Bis 1918 | mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,00 € |
Bis 1918 | mit Sammelheizung und mit Bad | 6,45 € |
1919 bis 1949 | ohne Sammelheizung und ohne Bad | 4,59 € |
1919 bis 1949 | mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,22 € |
1919 bis 1949 | mit Sammelheizung und mit Bad | 6,27 € |
1950 bis 1964 | mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,62 € |
1950 bis 1964 | mit Sammelheizung und mit Bad | 6,08 € |
1965 bis 1972 | mit Sammelheizung und mit Bad | 5,95 € |
1973 bis 1990 | mit Zentralheizung und mit Badezimmer | 6,04 € |
1991 bis 2002 | mit Zentralheizung und mit Badezimmer | 8,13 € |
2003 bis 2013 | mit Zentralheizung und mit Badezimmer | 9,80 € |
Für Wohnungen mit moderner Ausstattung erhöht sich die Miete um 1,00 Euro.
Info! Eine moderne Ausstattung liegt vor, wenn mindestens DREI der folgenden Merkmale vorhanden sind:
- schwellenlos erreichbarer Aufzug
- Einbauküche
- hochwertige Sanitärausstattung
- hochwertiger Bodenbelag
- Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m² a)
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Mietspiegel
Mieter und Vermieter erhalten mit dem Berliner Mietspiegel einen aktuellen Orientierungsüberblick über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Der Mietspreise gelten für ganz Berlin.
Vergleichsmiete überprüfen
Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen durch den Vermieter überprüfen.
Tabellen zum runterladen
Unter der Rubrik Tabellen zum runterladen erhalten Sie den Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete und die Wohnanlagen Tabelle.
Mieter können auf der Grundlage des Mietspigels, Mieterhöhungsforderungen überprüfen.
Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen, die vom Hamburger Institut GEWOS GmbH nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage einer empirischen Repräsentativerhebung ermittelt worden sind.
Der Berlin Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Basis der Nettokaltmiete in Euro/qm mtl. aus.
Der Mietspiegel weist für jeden Wohnungstyp in den verschiedenen Tabellenfeldern jeweils die Mietpreisspanne und den Mittelwert aus.
Der Mietpreis einer normalen Wohnung mit Standardausstattung in üblicher Qualität entsprechend ihrem Baualter wird vorwiegend um den ausgewiesenen Mittelwert liegen.
Eine schlechter ausgestattete Wohnung wird im unteren, eine besser ausgestattete im oberen Bereich der Spanne einzuordnen sein.
Sie können sich bei einem Mieterbund / Mieterverein beraten lassen.
Antrag - Formular - Bescheinigung
Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden
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