Landgericht Berlin 1. Instanz

Familienrecht - Zivilrechtrecht - Strafsachen

Das Landgericht Berlin 1. Instanz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin.

Landgericht Berlin 1. Instanz

Mit über 900 Mitarbeitern ist das Berliner Landgericht das größte in Deutschlands und in drei Gebäuden untergebracht. Die meisten Zivilkammern des Gerichts befinden sich in dem Gebäude am Tegeler Weg im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Weitere Zivilkammern befinden sich in der Littenstraße im Ortsteil Mitte sowie in der Turmstraße in Moabit.

Dem Landgericht Berlin sind zunächst das Kammergericht (Oberlandesgericht) und der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet sind die Berliner Amtsgerichte.

Amtsgericht in Berlin

Berliner Amtsgericht

Das Amtsgericht in Berlin ist zuständig für Familien-, Zivilrecht- und Strafsachen. Adresse, Kontakt und Öffnungszeiten. Um die staatliche Rechtspflege dem Bürger möglichst nah und direkt anbieten zu können, gibt es in jeden Berliner Bezirk ein Amtsgericht.

Das Amtsgericht ist die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es kann je nach Verfahrensgegenstand die erste Instanz sein, sonst ist es am konkreten Gerichtsverfahren unbeteiligt. Das Gericht ist mit Einzelrichtern besetzt.

Im Instanzenzug dem Amtsgericht übergeordnete Gerichte sind das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Das Nähere regeln die jeweiligen Prozessordnungen und das Gerichtsverfassungsgesetz.

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Anfahrt zum Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude ist sehr gut mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Parkplätze befinden sich gegen Gebühr vorm Gerichtsgebäude.

[ Weitere Gerichte ]

Adresse

Tegeler Weg 17
10589 Berlin Charlottenburg

Kontakt

Telefon 030/9018 80
E-Mail »

Anfahrt

U-Bahn U7
Bus 109

Map / Stadtplan

Stadtplan Berlin

Landgericht Berlin 1. Instanz

Tegeler Weg 17
10589 Berlin Charlottenburg

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Landgericht Berlin 2. Instanz

Littenstraße 12-17
10179 Berlin Mitte

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Landgericht Strafgerichtsbarkeit

Turmstraße 91
10559 Berlin Tiergarten

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Anwalt in Berlin

Rechtsanwälte in Berlin

Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.

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Gericht

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Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.

Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.

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