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Sozialamt Berlin

Grundsicherungsgeld in Berlin

Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

In Berlin können Bürger eine Grundsicherung beantragen, wenn sie in finanzielle Not geraten sind. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Sozialamt in Ihrer Wohnortnähe.

Bürgergeld in Berlin

Was ist Grundsicherung?

Die Grundsicherung umfasst sämtliche Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden.

Die Bezeichnung "Grundsicherung" wirbt für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Deutschland verwendet.

Das Ziel besteht darin, die Arbeitsvermittlung in Deutschland effizienter zu gestalten.

Die Grundsicherung ist ein Bündel verschiedener Maßnahmen in Berlin

Die staatliche Unterstützung regelt vor allem die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und bedürftige Menschen in Deutschland und erhöht die Regelsätze deutlich. Das heißt, das Einkommen von Arbeitslosen wird damit erhöht.

Es gibt zudem eine Reihe neuer Erleichterungen:

  • Empfänger von einer Grundsicherung dürfen künftig mehr Geld nebenbei verdienen
  • Die Grenze, ab der Ersparnisse angerechnet werden, wird deutlich angehoben
  • Empfänger von Grundsicherung dürfen zwei Jahre lang in ihrer jetzigen Wohnung verbleiben.
  • Der Staat übernimmt Ergänzende Leistungen:

  • Mietkosten, Heizkosten, Rundfunkgebühr
  • Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Mehrbedarf kostenaufwändiger Ernährung
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Zugang zu öffentlichen Einrichtungen (Zoo, Museum, Bäder)
  • Weiterbildungsgeld
  • Bürgergeldbonus
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Schulgeld
  • Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
  • Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort
  • Mehrbedarfe (Möbel, Haushaltsgeräte, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Miete oder Reparatur von therapeutischen Geräten)
  • Wie wird die Grundsicherung berechnet?

    Die Höhe der Grundsicherung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Berücksichtigt wird auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.

    Regelsätze

    • 563 Euro - für eine alleinstehende Person
    • 506 Euro - für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
    • 451 Euro - für Volljährige in Einrichtungen
    • 471 Euro – für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren
    • 390 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
    • 357 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

    Auszahlungstermine

    Grundsätzlich wird das Grundsicherungsgeld am letzten Werktag des Vormonats auf das Konto des Beziehers von Bürgergeld überwiesen.

    Es ist auch möglich, dem Sozialamt ein Konto einer dritten Person anzugeben, auf welches das Grundsicherungsgeld überwiesen werden soll.

    Wo kann ich in Berlin Grundsicherung beantragen?

    Das Grundeinkommen wird grundsätzlich beim Sozialamt Berlin beantragt. Zuständig ist das Amt des eigenen Wohnortes. Sie können den Antrag formlos stellen oder das von uns bereitgestellte Formular ausfüllen und es anschließend per E-Mail, Post oder persönlich einreichen.

    Das Sozialamt prüft dann, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Sie werden nach Abschluss benachrichtigt.

    Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

    Wenn Sie als bedürftiger Mensch Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung benötigen, können Sie diese Leistungen erhalten, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben – das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – oder wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem ist ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich.

    Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung für hilfebedürftige Menschen, deren Mittel nicht zum Lebensunterhalt reichen.

    Anspruch auf Grundsicherung haben Berliner Bürger wenn:

  • Wenn Sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind
  • Wenn Sie sind in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt
  • Sie haben das Rentenalter noch nicht erreicht
  • Ihr Wohnsitz ist in Berlin
  • Info! Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

    Bedarfsgemeinschaft

    Leben etwa Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, dann muss man vorrangig kinderbezogene Leistungen beantragen. Dazu gehören:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschläge
  • Unterhalt für Kinder
  • Unterhaltsvorschuss
  • Mutterschaftsgeld nach der Geburt eines Kindes
  • Elterngeld
  • Handelt sich bei den Kindern, die innerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben, um Studenten, dann hat der Erhalt von BAföG Vorrang. Kinder werden innerhalb des Bezugs von Grundsicherung nur zeitlich begrenzt berücksichtigt.

    Zu welchem Zeitpunkt endet der Anspruch auf Grundsicherung?

    Der Bezugszeitraum ist gesetzlich geregelt und in der Regel nicht an die Lebensform geknüpft, kann jedoch in Abhängigkeit von der persönlichen Lebenssituation variieren.

    Es besteht kein Anspruch auf Leistungen.

    Sollten Sie den ersten Termin im Sozialamt versäumen, so müssen Sie zunächst keine Konsequenzen befürchten. Ab dem zweiten Versäumnis wird die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt. Sollte eine Person wiederholt nicht zu einem vereinbarten Termin im Sozialamt erscheinen, wird gemäß den Bestimmungen ein gestuftes Verfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.

    [ Mehr Sozialamt ]

    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Sie möchten Grundsicherung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.

    Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter bzw. Sozialamt in Wohnortnähe senden.

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    Grundsicherungsgeld in Berlin

    Hartz IV und Bürgergeld war gestern

    Die Unterstützung mit dem neuen Namen Grundsicherungsgeld löst das einst von der rot-grünen Koalition eingeführten Arbeitslosengeld II („Hartz IV und Bürgergeld“) ab.

    Der wesentliche Unterschied zum Hartz IV und Bürgergeld besteht darin, dass die Grundsicherung, erst nach einer deutlich verlängerten Berechtigung auf das Arbeitslosengeld eingreift und eine zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und die Wohnraumüberprüfung vorsieht.

    Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

    Anspruch auf eine Grundsicherung haben:

  • Personen mindestens 15 Jahre alt
  • Renter
  • Erwerbsfähig (mindestens drei Stunden am Tag arbeiten)
  • Krankheit oder Behinderung (weniger als drei Stunden am Tag zu arbeiten)
  • Wohnort in Deutschland.
  • Asylbewerber nicht im laufenden Asylverfahren. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wie viel darf zur Grundsicherung dazuverdient werden?

    Monatlich dürfen Sie bis zu 100 Euro dazuverdienen, ohne, dass Ihnen dadurch etwas vom Geld abgezogen wird.

    Leistungsminderungen

    Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich und kann bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.

    Studie

    Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu einem vernichtenden Ergebnis für Berlin. In keiner anderen deutschen Stadt ist das Armutsrisiko größer. Über 35 Prozent der Bürger sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Damit hat Berlin den höchsten Anteil von Beziehern staatlicher Transferleistungen wie Bürgergeld.

    Im Vergleich zu Berlin, ist das Armutsrisiko in Bayern und Baden-Württemberg weit geringer. So weisen auch Rheinland-Pfalz mit sieben Prozent, Hessen und das Saarland mit neun Prozent, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das bevölkerungsreichste Nordrhein-Westfalen stehen mit zehn Prozent einen relativ geringen Anteil an Transferempfängern da.

    Alleinerziehende seien „tendenziell“ eher von Armut bedroht als Paare. Das Risiko, auf Unterstützung vom Staat angewiesen zu sein, wird insbesondere durch die sozialen Strukturen sowie die Möglichkeiten sozialer Mobilität bestimmt. Beide Faktoren könnte Berlin durch gezielte Familien-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik beeinflussen.

    Derzeit beziehen rund 5.7 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II. (Stand: 2025 - Bundesagentur für Arbeit)

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