Bauamt Reinickendorf
Bauantrag - Baugenehmigung - Tiefbau - Straßenbau
Das Bauamt Reinickendorf ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft vom Land Berlin, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt.
Vom Bauamt zu unterscheiden ist die Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst.
Dienstleistungen Bauamt Reinickendorf
ANZEIGE
Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde
Über die genaueren Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde können Sie sich weiter unten auf dieser Seite informieren.
ANZEIGE
Bauamt im Berlin
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Wedding-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Berlin
ANZEIGE
Adresse
Eichborndamm 215-239
13437 Berlin Reinickendorf
Kontakt
030/9029 4301 4
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U8
Bus 220, 221, 322
Besucher Information Bauamt Reinickendorf
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | Termine nach Vereinbarung |
Dienstag | 09:00 - 12:00 |
Mittwoch | Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | 15:00 - 18:00 |
Freitag | Termine nach Vereinbarung |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
ANZEIGE
Allgemeine Bauamt Aufgaben
Das Bauamt übernimmt als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, also z. B. den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau). Überdies werden dort mit der Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlußbeiträgen oftmals auch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt.
Bauaufsichtsbehörde
Vom Bauamt und Bauaufsichtsbehörde zu unterscheiden sind andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im Wesentlichen staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen. Ihnen obliegt als Fachbehörden aber auch die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.
ANZEIGE