Ein Bauamt
ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft vom Land Berlin,
das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Vom Bauamt zu unterscheiden
ist die Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde,
Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt,
die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst.
Die organisatorische Trennung von Bauamt und Bauaufsicht dient
der Vermeidung von Interessenkonflikten. Gleichwohl wird umgangssprachlich
auch die Bauaufsicht als Bauamt bezeichnet. Das Bauamt übernimmt
als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung
die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, also z.
B. den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau
(Straßenbau, Kanalbau) einer Gemeinde. Überdies werden dort
mit der Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlußbeiträgen
oftmals auch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten
verteilt (Bauverwaltungsamt).
Von Bauämtern und Bauaufsichtsbehörden zu unterscheiden sind
andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter,
Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im Wesentlichen
staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen. Ihnen
obliegt als Fachbehörden aber auch die Beratung anderer Behörden
in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller
Genehmigungen wie z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen
von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.
In Berlin gibt es 12 Bauämter (Bezirksbauamt). Berlinstadtservice
hat diese für Sie zusammengestellt. |