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Senat

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Themenübersicht

Der Senat von Berlin - Regierung in Berlin

 

Senat von Berlin

Als Senat von Berlin wird die Landesregierung des Bundeslandes Berlin mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze und den Senatoren bezeichnet. Der Senat ist ein Kollegialorgan, das der Exekutive, Legislative oder auch Judikative zugehört.

Senat von Berlin

   
  Abgeordnetenhaus Berlin
  Regierender Bürgermeister von Berlin
  Senatsverwaltungen in Berlin
   
  Verfassung von Berlin
   

Abgeordnetenhaus von Berlin

Senat Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Landes Berlin. Sitz des Abgeordnetenhauses ist das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags.
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Regierender Bürgermeister

Senat Berlin

In Berlin wird die Regierung durch den Senat ausgeübt, bestehend aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht weiteren Senatsmitgliedern, den Senatoren.
Von diesen Senatoren werden jeweils zwei als Bürgermeister vom Regierenden Bürgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt.
Dem Regierenden Bürgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, da Berlin ein Stadtstaat ist. Zum einen ist er bezüglich der Rolle Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerpräsidenten gleichgestellt, zum anderen übt er die Funktion eines normalen Bürgermeisters aus, da Berlin gleichzeitig eine kreisfreie Stadt ist.
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Senatsverwaltungen in Berlin

Senat Berlin

Der Senat von Berlin ist in acht Senatsverwaltungen untergliedert, die den jeweiligen Senatoren unterstehen und in etwa analog zu den Ministerien anderer Landesregierungen zu sehen sind.
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