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Senat |
Senat |
| Themenübersicht |
Der Senat von Berlin - Regierung in Berlin |
Senat von Berlin |
| Als Senat von Berlin wird die Landesregierung des Bundeslandes Berlin mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze und den Senatoren bezeichnet. Der Senat ist ein Kollegialorgan, das der Exekutive, Legislative oder auch Judikative zugehört. |
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Abgeordnetenhaus von Berlin |
Senat Berlin |
| Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Landes Berlin. Sitz des Abgeordnetenhauses ist das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags. |
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Regierender Bürgermeister |
Senat Berlin |
| In Berlin wird die Regierung durch den Senat ausgeübt, bestehend aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht weiteren Senatsmitgliedern, den Senatoren. |
| Von diesen Senatoren werden jeweils zwei als Bürgermeister vom Regierenden Bürgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt. |
| Dem Regierenden Bürgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, da Berlin ein Stadtstaat ist. Zum einen ist er bezüglich der Rolle Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerpräsidenten gleichgestellt, zum anderen übt er die Funktion eines normalen Bürgermeisters aus, da Berlin gleichzeitig eine kreisfreie Stadt ist. |
| zum Regierenden Bürgermeister von Berlin » |
Senatsverwaltungen in Berlin |
Senat Berlin |
| Der Senat von Berlin ist in acht Senatsverwaltungen untergliedert, die den jeweiligen Senatoren unterstehen und in etwa analog zu den Ministerien anderer Landesregierungen zu sehen sind. |
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