
Parkausweis in Berlin für Anwohner beantragen
Parkplatz - Parkgebühren - Parkdauer - Parkzone - Park and Ride - Parken - Behindertenparkplatz
In Berlin können Anwohner für ihr Fahrzeug einen Parkausweis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Das Anwohnerparken ist eine Maßnahme der Parkraumbewirtschaftung, bei der für Personen, die in der Nähe wohnen oder arbeiten, besondere Parkregelungen gelten.
Recht auf ein Anwohnerparkplatz in Berlin
Anwohner haben das Recht und die Möglichkeit, ein Straßenfahrzeug auf einem ausgewiesenen Anwohnerparkplatz auch über einen längeren Zeitraum abzustellen.
Den Anwohnerparkausweis gibt es mit Laufzeiten von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren.

Wo wird ein Anwohnerparkplatz beantragt?
Die Nutzung eines Anwohnerparkplatzes ist nur berechtigten Personen gestattet. Hierfür ist ein Parkausweis erforderlich, der vom jeweiligen Bewohner beim zuständigen Bürgeramt in Berlin beantragt werden muss.
Die Ausstellung ist gebührenpflichtig. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ist gebührenfrei.
Den Anwohnerparkausweis gibt es mit Laufzeiten von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren.
Das Anwohnerparken ist in Berlin in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
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Standorte der Bürgerämter in Berlin nach Bezirk für Ihren neuen Parkausweis
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Parkhinweis
Achtung: Anwohnerparkplatz, Behindertenparkplatz, Frauenparkplatz und Sonderparkplätze wie Familienparkplatz sind besonders gekennzeichnet. Ein unberechtigtes parken führt zum abschleppen des Fahrzeuges und wird mit hohen Gebühren verfolgt.
Stressfrei: Die Hauptstadt besitzt ein hervorragendes Nahverkehrssystem das sie in kürzester Zeit an jeden Ort zu ihrem Ziel bringt.
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