Anwohnerparkplatz in Berlin

Parkausweis in Berlin für Anwohner beantragen

Bewohnerparkplatz - Gebühren - Parkzone - Parken - Behindertenparkplatz - Handwerkerparkplatz

In Berlin können Anwohner für ihr Fahrzeug einen Bewohner-Parkausweis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Anwohner-Parkplätze in Berlin

Das Anwohnerparken ist eine Maßnahme der Parkraumbewirtschaftung, bei der für Personen, die in der Nähe wohnen oder arbeiten, besondere Parkregelungen gelten.

Recht auf ein Anwohnerparkplatz in Berlin

Anwohner haben das Recht und die Möglichkeit, ein Straßenfahrzeug auf einem ausgewiesenen Anwohnerparkplatz auch über einen längeren Zeitraum abzustellen.

Den Anwohnerparkausweis gibt es mit Laufzeiten von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren.

Anwohner-Parkplätze in Berlin

Wo wird ein Anwohnerparkplatz beantragt?

Die Nutzung eines Anwohnerparkplatzes ist nur berechtigten Personen gestattet. Hierfür ist ein Parkausweis erforderlich, der vom jeweiligen Bewohner beim zuständigen Bürgeramt in Berlin beantragt werden muss.

Die Ausstellung ist gebührenpflichtig. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ist gebührenfrei.

Den Anwohnerparkausweis gibt es mit Laufzeiten von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren.

Das Anwohnerparken ist in Berlin in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.

Antrag stellen

Es gibt drei Möglichkeiten, einen Antrag auf einen Bewohnerparkausweis zu stellen: online, schriftlich oder persönlich bei einem Berliner Bürgeramt in der jeweiligen Parkzone.

Erforderliche Dokumente

Fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite)
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Gebühren

    Die Ausstellung eines Parkausweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühren-Zahlung erfolgt entweder direkt im Online-Antrag oder per Gebührenbescheid bei einem schriftlichen Antrag.

    Bearbeitungszeit

    Die Bearbeitungszeit ist mit vier Wochen veranschlagt, wobei dies ohne Gewähr erfolgt.

    Gültigkeit

    Der Bewohnerparkausweis, der eine Gültigkeit von zwei Jahren nach Ausstellung hat, kann anschließend verlängert werden.

    Weitere Parkausweise

    Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie infrage kommen könnten:

  • Parkausweis für Handwerker
  • Parkausweis für Schwerbehinderte
  • Parkausweis für Gäste (nur in absoluten Ausnahmefällen)
  • [ Allgemeine Informationen zum Parken in Berlin ]

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    Formular

    Download

    Leiten Sie den ausgefüllten Antrag weiter. Dazu fügen Sie die geforderten Unterlagen bei. Sie können ihn persönlich beim Bürgeramt abgeben. Sie können ihn auch per Post oder Fax verschicken.

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    Parkhinweis

    Achtung: Anwohnerparkplatz, Behindertenparkplatz, Frauenparkplatz und Sonderparkplätze wie Familienparkplatz sind besonders gekennzeichnet. Ein unberechtigtes parken führt zum abschleppen des Fahrzeuges und wird mit hohen Gebühren verfolgt.

    Stressfrei: Die Hauptstadt besitzt ein hervorragendes Nahverkehrssystem das sie in kürzester Zeit an jeden Ort zu ihrem Ziel bringt.

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