Hunderegister Berlin
Information zur Hundehaltung
Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Berlin angemeldet werden.
Anmeldung und Registrierung im Hunderegister Berlin
Die Anmeldung oder auch Registrierung geschieht zum einem im Berliner Hunderegister, einer Chip-Pflicht und bei der Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. die Halterin zuständigen Finanzamtes, die nach der Anmeldung auch die Hundesteuermarke ausgibt. Bei der Behörde bekommen Sie auch aktuelle Informationen zur Hundesteuer.

Eintrag im Hunderegister und Ausgabe einer Hundesteuermarke
Ihr Hund wird im Hunderegister Berlin eingetragen. Die ausgehändigte Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet.
Es werden regelmäßige Kontrollen durch die Polizei, die Ordnungsämter und die Berliner Finanzämter durchgeführt.
Chip-Pflicht in Berlin
Jeder Hund muß in Berlin mit einen Chip (auch Transponder genannt) ausgestattet sein. Der 2mm breite und 12mm lange Chip, enthält alleine eine 15-stellige Nummer. Diese Nummer enthält Informationen zum Herkunftsland, Produzenten des Chips und eine Identifikationsnummer des Hundes im Hunderegister.
Nach dem Einsetzen des Hundechips durch ein Tierarzt, ist eine Registrierung erforderlich. Dazu gibt in Deutschland drei Stellen, wo Hundehalter ihre Tiere registrieren lassen können:
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Registrierung im Hunderegister Berlin
Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Hundehalter in Berlin ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. (Hundegesetz - HundeG).
Achtung Straftat!
Die Haltung eines Hundes ohne Anmeldung und Entrichtung von Hundesteuer kann eine Steuerstraftat darstellen. Siehe dazu unter Hundesteuer-Information »
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Informationen zum Hund
Finanzämter
Nützliche Links
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Adresse
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin Mitte
Kontakt
030/9025 0
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U8
Bus 300
Map / Stadtplan
Berliner Hunderegister
Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Hundehalter in Berlin ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. (Hundegesetz - HundeG).
Das Berliner Hunderegister dient gem. § 11 Abs. 2 HundeG der Identifizierung von Hunden und der Feststellung von Hundehaltern, sowie der Gewinnung statistischer Erkenntnisse über die Hunderasse, Gefährlichkeit und Anzahl der in Berlin gehaltenen Hunde.
Die Eintragung im Hunderegister ist gebührenpflichtig: Die Online-Anmeldung kostet 17,50 €, die telefonische oder schriftliche Registrierung 26.50 €.
Die Anmeldung in dem Zentralen Register ist sowohl online als auch telefonisch oder schriftlich über ein Formular möglich.
Sie benötigen für die Meldung eines Hundes (ab vollendeten dritten Lebensmonat) zwingend die 15-stellige Transpondernummer des Chips, den ein Tierarzt Ihrem Hund eingesetzt hat. Diese Nummer finden Sie im EU-Heimtierausweis.
Das Hunderegister wird im Auftrag der Senatsverwaltung von einer externen Firma in Oldenburg (Niedersachsen) betrieben. (www.hunderegister.berlin.de)
Aufsichtsbehörde ist die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
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