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Sozialamt Berlin

Grundsicherungsgeld in Berlin beantragen

Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

In Berlin können Bürger Grundsicherungsgeld beantragen, wenn sie in finanzielle Not geraten sind. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Sozialamt in Ihrer Wohnortnähe.

Bürgergeld in Berlin

Was ist das Grundsicherungsgeld in Berlin?

Für Personen, die Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld) beantragen möchten oder bereits Leistungen beziehen, ist eine rasche Orientierung hinsichtlich der Ansprüche, Höhe, erforderlichen Unterlagen und Fristen von essentieller Bedeutung.

Im Folgenden werden wir die maßgeblichen Grundlagen zum Grundsicherungsgeld gemäß dem Sozialgesetzbuch II dargelegen. Zudem werden wir klare Informationen zu den Themen Bescheidprüfung, Rechner, Auszahlungstermine, Widerspruch und Änderungen bereitgestellen.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Ob ein Anspruch besteht, hängt nicht von einer einzelnen Zahl ab, sondern von der Gesamtsituation, die sich aus Haushalt, Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und besonderen Umständen zusammensetzt.

Regelsatz mit den entsprechenden Beträgen und Mehrbedarfen

Der Regelsatz stellt den Kern dar, aber nicht die Gesamtheit. In manchen Fällen können darüber hinaus weitere Kosten entstehen. Darüber hinaus umfasst das Angebot Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe.

Regelsätze

  • 563 Euro - für eine alleinstehende Person
  • 506 Euro - für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
  • 451 Euro - für Volljährige in Einrichtungen
  • 471 Euro – für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren
  • 390 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
  • 357 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
  • Mehrbedarfe - Wann ist mit zusätzlichen Zahlungen zu rechnen?

    Je nach Lebenslage kann zum Regelsatz ein Mehrbedarf hinzukommen und muß begründet und nachgewiesen werden.

    Mehrbedarfsanspruch besteht:

  • Alleinerziehende (je nach Anzahl/Alter der Kinder)
  • Schwangerschaft (ab einem bestimmten Zeitpunkt)
  • Behinderung/Teilhabe (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Kostenaufwändige Ernährung (nur bei medizinischer Notwendigkeit)
  • Dezentrale Warmwassererzeugung (z.B. Boiler/Durchlauferhitzer)
  • Kosten der Unterkunft und Heizung richtig einordnen

    In vielen Haushalten stellt die Miete den größten Kostenpunkt dar. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die geltenden Regeln und Verfahren zu kennen, insbesondere im Hinblick auf die Feststellung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und die möglichen Schritte des Sozialamts zur Senkung der Kosten.

    Kosten Bestandteile KdU:

  • Kaltmiete - Grundmiete ohne Betriebskosten
  • Kalte Nebenkosten - Umlagefähige Betriebskosten als Vorauszahlung
  • Heizkosten - Abschlag/Vorauszahlung, Fernwärme, Gas, Heizanteil in der Abrechnung
  • Einmalige Unterkunftskosten - Zum Beispiel Kaution/Umzugskosten nach vorheriger Klärung
  • Einkommen und Freibeträge – was wird angerechnet?

    Viele Abweichungen im Bescheid hängen mit der Anrechnung von Einkommen zusammen. Entscheidend sind der Zuflussmonat, Absetzbeträge und Freibeträge.

    Wann wird das Grundsicherungsgeld ausgezahlt?

    Grundsätzlich wird das Grundsicherungsgeld am letzten Werktag des Vormonats auf das Konto des Beziehers von Bürgergeld überwiesen.

    Bescheide prüfen - Widerspruch einlegen

    Grundsicherungsgeld-Bescheide wirken oft sehr technisch. Mit der richtigen Vorgehensweise lassen sie sich jedoch gut prüfen. Zunächst werden der Bedarf, das Einkommen, die Kosten der Unterkunft und der Zeitraum geprüft, anschließend erfolgt eine Aufrechnung. Sollten Sie Bedenken haben, können Sie Widerspruch einlegen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung der Leistungen sind entsprechende Nachweise zu Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten erforderlich. Eine gute Vorbereitung beginnt mit der präzisen Erfassung der eigenen Eckpunkte. Zu welchem Haushalt gehört die Person? Welche Einnahmen sind zu verzeichnen? Ich bitte um Auskunft, welche Wohnkosten anfallen.

    [ Ihr zuständiges Sozialamt ]

    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Sie möchten Grundsicherung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.

    Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter bzw. Sozialamt in Wohnortnähe senden.

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    Grundsicherungsgeld in Berlin

    Weiterführende Themen

  • Anspruch prüfen - Voraussetzungen, Bedarfsgemeinschaft
  • Beantragung - Antrag, Unterlagen, Ablauf
  • Rechner - Höhe berechnen, Beispiele
  • Regelsatz - Beträge, Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfe
  • Einkommen und Freibeträge - Anrechnung, Absetzbeträge
  • Vermögen und Schonvermögen - Karenzzeit, Freibeträge
  • Kosten der Unterkunft (KdU) - Miete, Heizung, Angemessenheit
  • Auszahlungstermine - Termine, Tabelle, Checkliste
  • Sanktionen und Pflichten - Meldeversäumnis, Pflichtverletzung, Fristen
  • Bescheid und Widerspruch - Muster, Fristen, Fehler
  • Änderungen - Stand, Neuerungen
  • Statistiken - Eckwerte, Zeitreihen, Trends
  • Erläuterungen zu den Themen ►
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