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Abgeordnetenhaus Berlin

Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin

Abgeordnetenhaus - Bezirksverordnetenversammlungen - Parlament - BVV - Abgeordnete - Fraktion

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin findet für eine Legislaturperiode von fünf Jahren statt. Die Bekanntgabe der Termine erfolgt durch eine Wahlbenachrichtigung sowie durch Medien.

Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) finden in Berlin alle fünf Jahre zeitgleich statt.

Wahlberechtigung

Die Wahlberechtigung ist an die Erfüllung bestimmter Kriterien geknüpft. So sind deutsche Staatsangehörige ab einem Alter von 16 Jahren wahlberechtigt, vorausgesetzt, sie sind seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnhaft. Jede Person verfügt über zwei Stimmen.

  • Erststimme: Es erfolgt die Wahl einer Direktkandidatin oder eines Direktkandidaten in einem der 78 Wahlkreise (Direktmandat).

  • Zweitstimme: Die Wahl einer Partei, deren Sitzverteilung sich gemäß der Verhältniswahl bestimmt.
  • Sitzverteilung im Landtag - Abgeordnetenhaus Berlin

    Gemäß der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wird das Abgeordnetenhaus von Berlin durch die Parteien gebildet, die von den Wählerninnen und Wählern bei der Wahl mit mindestens fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen gewählt wurden. Die daraus resultierende Sitzverteilung ist von signifikanter Relevanz.

    Der Begriff "Fraktion" wird im wissenschaftlichen Kontext verwendet, um eine Gruppe von Abgeordneten in einem Parlament zu bezeichnen, die sich mit dem Ziel der Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben.

    Wahl zur Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)

    Wer mindestens 16 Jahre alt ist und aus der EU kommt, darf hier wählen. Man kann nur eine Stimme für eine Partei oder Wählergemeinschaft abgeben. Parteien brauchen mindestens 3 % der Stimmen, um in die BVV zu kommen.

    Das Berliner Wahlrecht basiert auf dem Wahlgesetz für das Land Berlin (WahlG BE) und der Verfassung von Berlin.

    Sitzverteilung Berliner Parlament

    Das Abgeordnetenhaus verfügt über eine reguläre Sitzzahl von 130 Abgeordneten, die sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen kann.

    Wahlbenachrichtigungen

    Die Zustellung der ca. 2,4 Millionen Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der Zeit von Mitte August 2026 bis spätestens 30. August 2026 per Post. Briefwahlunterlagen können ebenfalls beantragt werden, beginnend mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen. Auch die Beantragung digitaler Briefwahlunterlagen ist möglich.

    [ Das Abgeordnetenhaus Berlin ]

    Landtag / Abgeordnetenhaus

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    Regierungsgebäude in Berlin

    Web-Seite

    • www.parlament-berlin.de
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    Stimmenverteilung nach Wahl in Berlin
    Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus von BerlinVorl. Endergebnis
    Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus Berlin - Berliner Landtag 2023
    Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus von Berlin

    Fraktionen im Abgeordnetenhaus - Sitzverteilung (Gesamtsitze 159)

    Fraktion Sitze
    SPD 34
    CDU 52
    Bündnis 90/Die Grünen 34
    Die Linke 22
    AfD 17

    Das Abgeordnetenhaus Berlin

    Infos zum Berliner Landtag

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