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Bundeskanzler

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Bundeskanzleramt in Berlin

 
 

Bundeskanzler (Deutschland)

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Wappen of GermanyDer Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Regierungschef. Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung.

Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Amtsträger, steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge unter dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten als Repräsentanten des einzig direkt vom Volk gewählten Bundesorgans nur an dritthöchster Stelle.

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. Derzeitige Bundeskanzlerin ist die CDU-Politikerin Angela Merkel.

Bundeskanzler in Berlin

 

Bundeskanzler

 

Bundeskanzler Adresse

 

Bundeskanzler Amtssitz

 

Bundeskanzler Chef der Bundesregierung

Bundeskanzleramt

Adresse Kontakt Anfahrt

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Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
Telefon: 18 272-0
Telefax: 18 272-2555
E-Mail: internetpost@bundeskanzler.de
U-Bahn: U5 Bundeskanzleramt - berlinstadtservice.de
 

Angela Merkel - Bundeskanzlerin

Bundeskanzler Deutschland

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Angela Dorothea Merkel (geborene Kasner; * 17. Juli 1954 in Hamburg) ist eine deutsche Politikerin.

Seit April 2000 ist sie Bundesvorsitzende der CDU und seit dem 22. November 2005 deutsche Bundeskanzlerin.


Von 1991 bis 1994 war Merkel Bundesministerin für Frauen und Jugend und von 1994 bis 1998 als Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Kabinett Kohl.

Von 1998 bis 2000 amtierte sie als Generalsekretärin der CDU.


Auf der Forbesliste ist Bundeskanzlerin Angela Merkel die
mächtigste Frau der Welt.
 

Sitz des Bundeskanzlers

Bundeskanzler Deutschland

Kanzleramt - Berlinstadtservice.de






Das Bundeskanzleramt in Berlin ist seit 2001 Sitz des Bundeskanzleramtes der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen des Umzugs der deutschen Bundesregierung von Bonn nach Berlin zog das Amt in den von Axel Schultes und Charlotte Frank geplanten Neubau. Es ist Teil der „Band des Bundes“ genannten Gebäudegruppe im Spreebogen.
 

Bundeskanzler - Chef der Bundesregierung

Bundeskanzler Deutschland

Seine Stellung ergibt sich aus den Paragrafen 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG).
Er ist nach seinen Befugnissen bewertet faktisch der mächtigste Politiker der Bundesrepublik, auch wenn er systematisch unter dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten steht.
Zusammen mit den Bundesministern bildet er die Bundesregierung (Art. 62 GG).
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf vier Jahre gewählt.
Nach der Wahl wird er vom Bundespräsident ernannt und muss einen Eid auf die Verfassung leisten (Art. 56 GG).
Der Bundeskanzler muss theoretisch weder Mitglied des Bundestages noch einer politischen Partei sein, bisher war er das jedoch immer.
Er darf während seiner Amtszeit allerdings keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben.
Aufsichtsratstätigkeiten können jedoch vom Bundestag genehmigt werden (Art 66 GG, § 5 Absatz 1 Satz 3 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, BMinG).
Die besondere Stellung des Bundeskanzlers ist auch daran festzumachen, dass der Bundestag jederzeit die Herbeirufung oder die Anwesenheit des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers verlangen kann.
Der Bundeskanzler und die Mitglieder der Bundesregierung haben jedoch auch das Recht, bei jeder Sitzung des Bundestages oder eines seiner Ausschüsse anwesend zu sein. Sie haben sogar jederzeitiges Rederecht.

Aufgaben des Bundeskanzlers:

  • Organisation der Bundesregierung (Anzahl und Aufteilung der Ministerien)
  • Bestimmung der Bundesminister
  • Festlegung der Richtlinien der Politik der Bundesregierung (Richtlinienkompetenz)
  • Leitung der Geschäfte der Bundesregierung
  • Befehlsgewalt über die Streitkräfte im Verteidigungsfall
Für seine Tätigkeit erhält der Kanzler ein Amtsgehalt, das sich an der Besoldung der Beamten orientiert (5/3 der Besoldungsgruppe B11 zuzüglich einer jährlichen Dienstaufwandsentschädigung, § 11 BMinG).
Zudem steht ihm ein Amtssitz, das Bundeskanzleramt, zu.

Das Amt des Bundeskanzlers endet:

  • vor Ablauf der Legislaturperiode durch konstruktives Misstrauensvotum, Art. 67 GG (Abwahl nur mit absoluter Mehrheit des Bundestages bei gleichzeitiger Einigung auf einen neuen Bundeskanzler)
  • mit Ablauf der Legislaturperiode
Daneben kann der Bundeskanzler, wenn der das Gefühl hat, dass die Mehrheit des Bundestages seine Politik nicht unterstützt, dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Stimmt der Bundestag dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht mit absoluter Mehrheit zu, kann der Bundeskanzler mit Zustimmung des Bundespräsidenten den Bundestag auflösen oder bei Zustimmung von Bundespräsident und Bundesrat den Gesetzgebungsnotstand ausrufen lassen und den Bundestag damit für sechs Monate weitgehend entmachten.
 

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