Rente in Berlin beantragen
Bürgerservice - Altersrente - Regelaltersrente - Erwerbsminderungsrente - Deutsche Rentenversicherung
Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben.
Historisch geht der Rentenanspruch auf ein Gesetz vom 22. Juni 1889 des Deutschen Reich zurück.

Anspruch auf Rente
Versicherte haben vollen Anspruch auf eine Altersrente, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Bei der Altersrente gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Es wird zudem noch unterschieden in:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn:
Besteht die Möglichkeit früher in Rente zu gehen?
Ja - Es besteht die Möglichkeit früher in Rente zu gehen (Nicht Regelaltersrente). Dabei kommt es zu Abzügen.
Es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit als Voraussetzung für einen Anspruch auf eine anteilige Rente. Sie müssen mindestens 27 Jahre alt sein und fünf Jahre Versicherungszeiten erworben haben.
Welche Abgaben müssen Sie auf die Rente entrichten?
Als Rentner müssen Sie mit Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern entrichten.
So stellen Sie Ihren Rentenantrag richtig
Ein Rentenantrag kann bei der Rentenversicherung ganz klassisch auf Papier oder aber auch digital eingereicht werden.
Beantragen Sie auf jedenfall die Rente rechtzeitig, denn die Rente erhält man nur auf schriftlichen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Antrag - Formular - Rentenauskunft
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