Polizei in Berlin

Direktion - Abschnitt - Revier - Polizeidienststelle

Die Polizei Berlin ist das Exekutivorgan des Landes Berlin. Sie hat die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Berlin zu gewährleisten, den Verkehr zu regeln, zu überwachen.

Weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr, Verhütung und Unterbindung von Straftaten. Ihre Befugnisse sind im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt.

Polizei Behörde

Die Polizei Berlin als Behörde

Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als Polizei bezeichnet.

Die Behörde untersteht der Senatsverwaltung für Inneres. In Berlin wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig. Charakteristisch für diese ist die von ihnen getragene Polizeiuniform.

Fragen an die Polizei

Auch wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, steht die Polizei mit Rat zu polizeilichen Fragen bereit.

Bei einem Vorkommnis, bei dem Sie sofort die Polizei vor Ort benötigen, wählen Sie bitte die 110.

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Internetwache

Anzeigen können Sie in der Internetwache erstatten. ( Internetwache ). Für sonstige polizeiliche Angelegenheiten gibt es das Bürgertelefon. (24h Telefon: 4664 4664)

Notruf

Die Berliner Polizei hat eine Notrufnummer 110.

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Bei Hilfe, bitte die 110 wählen

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