Kindertagesstätten in Berlin

Kindergarten - Kita - Kindertagesstätte - Kinderbetreuung - Kinderhort - Betreuungsgutschein

Die Kindertagesstätten in Berlin sind übers gesamte Stadtgebiet verteilt. Kindertagesstätten (kurz Kita) sind Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.

Betreuungsgutschein für Kindertagesstätten

Sie möchten Ihr Kind zur Betreuung in eine Kindertagesstätte geben? Dann benötigen Sie einen Betreuungsgutschein. Den Gutschein beantragen Sie beim Jugendamt im Bezirk.

Nachdem Sie den Betreuungsgutschein erhalten haben, wenden Sie sich an eine Kita Ihrer Wahl.

Schließen dort den Betreuungsvertrag ab.

Sollten Sie in der von Ihnen gewünschten Kindertageseinrichtung keinen Platz erhalten, finden Sie unter Kitas im Bezrik (auf dieser Seite) weitere Betreuungseinrichtungen.

Sollten Sie keinen Betreuungsplatz gefunden haben, können Sie sich an das Jugendamt im Bezirk wenden.

Tipp: Den Kitagutschein sollten Sie bereits 9 Monate vor Betreuungsbeginn beantragen, auch wenn Sie noch keinen Kitaplatz haben.

Kindertagesstätten in Berlin

Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte

Kinder haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte.

Die Kindertagesstätten in Berlin werden von Verbänden der Kirchen und der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt) betreut und bieten rund zwei Drittel der Plätze an, öffentliche Träger wie das Land Berlin mit einem Drittel.

Betreuungseinrichtungen (Kita)

Die Betreuung in den Kindertagesstätten wird als Ersatz der elterlichen Erziehung verstanden. Die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen ist eine Form der öffentlich oder privat organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten, Kinderkrippen und durch Kindertagespflege weit verbreitet.

Die Kitas als Schutzzonen, in denen sich die Kinder frei bewegen können, eine Versorgung mit Essen und Trinken, Spiel und Bildung, Schlaf und Erholung sowie ein minimales Maß an Zuwendung sind Voraussetzungen für Bildung und Erziehung.

Die Betreuungseinrichtungen für Kinder unterteilen sich in:

  • Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre)
  • Kindergarten (Kinder zwischen drei und sechs Jahre)
  • Schulhort (Grundschulkinder vor Schulbeginn und nach Schulende)
  • Kinder Betreuung in der Kitas

    In Kindertagesstätten arbeiten pädagogische Fachkräfte wie Erzieher, Kindheitspädagogen, Sozialpädagogen, ausgebildete Ergänzungskräfte wie Kinderpfleger und Sozialassistenten, teilweise fachfremde oder ungelernte Hilfskräfte und Seiteneinsteiger. Das Land Berlin hat ein riesigen Mangel an Kita-Betreuungsplätze. Als Gründe gelten neben fehlendem politischen Willen auch der Mangel an qualifiziertem Personal.

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    Kita-Kosten für Eltern

    Die Kosten einer Kita hängen stark vom Wohnort, dem Träger, dem Alter des Kindes, dem Betreuungsangebot und den Betreuungszeiten ab und werden von sozialen Aspekten, wie dem Einkommen und der Kinderanzahl in den Familien, beeinflusst.

    Für Eltern richtet sich die Höhe der Kita-Gebühren nach den Kriterien Einkommenshöhe, Familiengröße, Altersgruppe des betreuten Kindes und Betreuungsumfang.

    Die Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten können von den Eltern im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten beim zuständigen Finanzamt abgesetzt werden.

    Öffnungszeiten der Kindertagesstätten

    Die Kita-Einrichtungen haben in der Regel zwischen 06:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

    Informationen über eine geeignete Kinderbetreuung

    Bei Fragen nach einem geeigneten Kindergartenplatz oder einer geeigneten Schule in Wohnort-Nähe wenden Sie sich bitte an das Schulamt in ihren Bezirk.

    [ Weitere Bildungseinrichtungen ]


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