Bußgeldstelle der Polizei Berlin
Ordnungsamt - Polizei - Ordnungswidrigkeit - Bußgeldverfahren
Die Bußgeldstelle in Berlin ist zuständig für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und anderen Vergehen.
Die Bußgeldstelle Berlin ist eine Behörde
Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Land Berlin. Dazu gehört auch das Abschleppen von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen (sog. "Umsetzung") sowie die Verwahrung sichergestellter Kfz.
In Berlin sind die Polizei und die Bezirksämter parallel zuständig, wenn es um die Anzeige von Verkehrsordnungswidrigkeiten geht. Die bezirkliche Verkehrsüberwachung, also die Berliner Ordnungsämter, kann aber nur den ruhenden Verkehr kontrollieren. Also zum Beispiel Verstöße gegen Halt- und Parkverbote. In Gebieten, in denen es Parkraumbewirtschaftung gibt, sind es vor allem Verstöße gegen die Parkscheinpflicht. Die angezeigten Verfahren werden in Papierform oder elektronisch der Bußgeldstelle übergeben und von hier weiter bearbeitet. Weil alles automatisch abläuft, kann man einen Vorgang erst bearbeiten, wenn man ein Aktenzeichen bekommen hat. Das Gleiche gilt, wenn man Einwände erheben oder Fragen klären will. Wenn Sie betroffen sind, können Sie mit der Bußgeldstelle auf verschiedenen Wegen in Kontakt treten.
Schriftliche Äußerungen in der Sache können Sie nur unter Angabe des Aktenzeichens an die E-Mail-Adresse schicken. Weil die elektronische Signatur noch fehlt, kann man einen Rechtsbehelf (z. B. Einspruch) per E-Mail nicht wirksam einlegen. Wenn Sie kein Aktenzeichen haben, schreiben Sie einfach an service@bowi.berlin.de.
Sie können sich auch online auf dem Bußgeldportal zu dem Vorwurf äußern und dein Foto sehen. Sie können das Portal nur mit den Zugangsdaten, die in der Anhörung genannt wurden, öffnen.
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Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren sind zum Beispiel möglich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, der Fahrzeugzulassungsverordnung, dem Jugendschutzgesetz, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, dem Prostituiertenschutzgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, im Pass-, Ausweis- und Meldewesen, Ausländerrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Post-, Fernmelde- und Verkehrswesen, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht.
Mit Bußgeldverfahren verfolgen
Telefon-Auskunft
Leider ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, telefonisch Auskunft zu einzelnen Verfahren zu erteilen. Für allgemeine Fragen steht die Behörde Ihnen unter der Rufnummer 030 - 4664 7967 96 zur Verfügung.
Adresse
Polizei Berlin - Bußgeldstelle
12660 Berlin
Kontakt
E-Mail
bussgeldstelle@bowi.berlin.de
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