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Bevölkerungsschutz Berlin

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Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen.

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Bevölkerungsschutz in Berlin dient zum Schutz vor Gefahren- oder Notlagen

Der Bevölkerungsschutz umfasst Maßnahmen und Strukturen, die dazu dienen, Menschen in Gefahren- oder Notlagen zu schützen. Dabei wird in Berlin darauf geachtet, dass die Betroffenen in der Lage sind, diese Situationen zu bewältigen.

Die Koordination der Maßnahmen des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes für das Land Berlin obliegt der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung.

Maßnahmen und Strukturen

Zu den Maßnahmen und Strukturen gehören:

  • Frühwarnung, Risiko- und Gefährdungsanalysen
  • Evakuierung, Unterbringung und Versorgung von Betroffenen
  • Unabhängige Krisenkommunikation und klare Anweisungen
  • Koordination von Behörden, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, Hilfsorganisationen
  • Prävention, Katastrophenvorsorge und Wiederaufbau nach Ereignissen
  • Schutz kritischer Infrastrukturen (Energie, Wasser, Verkehr, Kommunikation)
  • Wer hilft?

    Zur Unterstützung der Bevölkerung sind in erster Linie die Feuerwehren sowie in Berlin das Technische Hilfswerk, Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter und der Malteser Hilfsdienst zuständig.

    Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz) bildet die Rechtsgrundlage für den bundeseitigen Bevölkerungsschutz in Berlin und Deutschland.

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