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Überschuldung (Definition)

Wenn Ihr monatliches Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung Ihres Lebensstandards nicht ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, sind Sie überschuldet. Überschuldung löst Existenzängste aus - Angst vor Gläubigern, Angst vor dem Verlust der Wohnung, Angst vor Stigmatisierung als Versager. Angst macht viele Menschen handlungsunfähig und einige sogar krank.
 

Mithaftung (Bürgschaft)

Als Mitkreditnehmerin oder Bürgin haben sie sich durch Unterschrift verpflichtet, für alle Ansprüche der Bank aus dem Kreditverhältnis einzustehen. Dabei hat sie bzw. er in der Regel einen Anspruch, die geleisteten Zahlungen von dem (Ehe-)Partner bzw. Partnerin zurückzuerhalten. Diesen Anspruch muss aber unter Umständen auf dem Rechtswege eingeklagt werden und kann vielfach mangels Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners bzw. der Hauptschuldnerin nicht realisiert werden.
 

Schuldnerberatung

Seit Anfang der 80er Jahre bieten Schuldnerberatungsstellen in Deutschland überschuldeten Personen und Familien Beratung und Unterstützung bei der Lösung ihrer finanziellen und persönlichen Probleme an. Nach dem Sozialrecht (§ 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II) sind die Kommunen aufgefordert, Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht. Die Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen können überschuldeten Menschen eine Schuldnerberatungsstelle vermitteln. Daneben gibt es Schuldnerberatungsstellen, die auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) von den Ländern als Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind, um Überschuldeten die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu ermöglichen. Derzeit arbeiten etwa 1.050 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in den Bundesländern. Die Anschriften der Beratungsstellen in Berlin erhalten Sie beim Sozialamt.

Träger von Schuldnerberatungsstellen sind größtenteils der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt oder Verbraucherberatungsstellen sowie die Sozialämter.
 
 
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