Seit Anfang der 80er Jahre bieten Schuldnerberatungsstellen in Deutschland überschuldeten Personen und Familien Beratung und Unterstützung bei der Lösung ihrer finanziellen und persönlichen Probleme an. Nach dem Sozialrecht (§ 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II) sind die Kommunen aufgefordert, Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht. Die Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen können überschuldeten Menschen eine Schuldnerberatungsstelle vermitteln. Daneben gibt es Schuldnerberatungsstellen, die auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) von den Ländern als Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind, um Überschuldeten die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu ermöglichen. Derzeit arbeiten etwa 1.050 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in den Bundesländern. Die Anschriften der Beratungsstellen in Berlin erhalten Sie beim Sozialamt.
Träger von Schuldnerberatungsstellen sind größtenteils der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt oder Verbraucherberatungsstellen sowie die Sozialämter. |