Wohngeld in Berlin bei der richtigen Behörde beantragen

Wohngeld - Mietspiegel - Wohnberechtigungsschein - Mietzuschuss - Wohngeldrechner

Wohngeld in Berlin beantragen mit Informationen zum Antrag auf Wohngeld und Antrag Mietzuschuss beim Bürgeramt/Wohnungsamt in Wohnortnähe und Ihr Rechtsanspruch. Die Wohnungsämter befinden sich zumeißt im Bürgermat der Berliner Bezirken. Das Wohnungsamt ist eine Behörde die für die Vermittlung von Wohnungen, Sozialwohnungen und Seniorenwohnungen zuständig ist.

Wohngeld in Berlin beantragen

Wohngeld beantragen beim Wohnungsamt in den Bezirken

Das Wohngeld ist ein Zuschuss des Landes Berlin das zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens dient.

Diese Sozialleistung wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt, dass heißt Sie müssen bei einem der Wohnungsämter ein Antrag stellen.

Wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf ein Zuschuß zu Ihrer Miete (iehe dazu Wohngeldrechner). In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Wohngeld wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde (Wohnungsämter in den Bezirken) eingegangen ist.

Wo kann Wohgeld in Berlin beantragt werden?

Sie können beim Wohnungsamt oder auch im Bürgeramt in Ihren Bezirk den Mietzuschuss (Wohngeld) beantragen sowie eine kostenlose Mietberatung in Anspruch nehmen.

Ein ausgefüllten Antrag auf Bewilligung von Wohngeld, erforderliche Anlagen, sowie entsprechende Nachweise reichen Sie persönlich bei dem für Sie zuständigen Wohnungsamt Ihres Bezirks ein. Die Adressen hierzu befinden sichunter der Rubrik Wohnungsämter in den Bezirken.

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Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschuss und ob Sie überhaupt Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab:

  • wie hoch Ihr Einkommen ist
  • wie hoch Ihre Miete ist
  • wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben
  • Voraussetzungen für den Mietzuschuss

    Wohngeld wird bewilligt wenn Sie:

  • Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben
  • Sie zur Miete wohnen
  • wenn Sie keine Sozialleistung empfangen
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU-Leistungen
  • Herausfinden ob Sie Wohngeldberechtigt sind

    Ausführliche Informationen und Berechtigung für Wohngeld erhalten Sie durch Anklicken des roten Buttons Wohngeldrechner auf jeder Seite.

    Antrag auf Wohngeld bei der richtigen Behörde stellen

    Den Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss schicken Sie bitte unterschriebenen online oder per Post an das für Sie zuständige Wohnungsamt oder auch Bürgeramt. Die Adressen finden Sie unter Wohnungsämter in den Bezirken. Ein Vordruck (Antrag auf Wohngeld ) finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

    Gebühren

    Es entstehen keine Gebühren

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    Berliner Mietspiegel

    Anhand des kostenlosen Berliner Mietspiegels den Ihnen die Wohnungsämter zur Verfügung stellen, können Sie Ihre Mietforderung überprüfen.

    Die richtige Wohnung für Sie

    Weitere Informationen über Immobilien, Mietspiegel, Mieterbund, Mietzuschuss, Wohngeld, Wohnungsgesellschaften und alles über Wohnen nachzulesen unter Rechtsanspruch auf Mietzuschuss (s.unten).

    [ Ämter und Behörden ]

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    Wohngeld in Berlin beantragen bei den Wohnungsämter in den Bezirken

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    Wohnort anmelden

    Landesregierung

    Informationen zu . . .


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    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden

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    Rechtsanspruch auf Mietzuschuss

    Wohngeldberechtigung

    Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Miete bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (Familie).

    Eine staatliche Sozialleistung beziehen:

    • Grundsicherung (Sozialhilfe)

    • Bürgergeld

    • Sozialgeld und nach Hilfe zum Lebensunterhalt

    Sie können Wohngeld beantragen wenn:

    • Sie Mieter bzw. Mieterin von Wohnraum sind

    • Eigentümer bzw. Eigentümerin einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines selbstgenutzten Hauses sind

    Wohngelder und Mietenstufen

    Die Mieten sind innerhalb Deutschlands unterschiedlich hoch. Deshalb sind die Miethöchstbeträge beim Mietzuschuss regional nach sechs Mietenstufen gestaffelt. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.

    Wohngeldtabellen

    Den Wohngeldtabellen können Sie entnehmen, wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist. Dieser hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von dem monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung ab.

    Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld
  • Ihr Mietvertrag (Kopie)
  • Nachweis über Miet-Zahlungen (letzten drei Monate)
  • Meldenachweis (alle im Haushalt lebenden Personen)
  • Ausweisdokumente (Kopien)
  • Verdienstbescheinigung
  • Sozialleistungen (Nachweis)
  • Unterhaltsverpflichtungen (Nachweis)
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
  • Wohngeldgesetz

    Das Wohngeldgesetz befindet sich auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz. Den Gesetzestext können Sie für den privaten Gebrauch herunterladen und ausdrucken. Es handelt sich nicht um die amtliche Fassung. Diese gibt es nur im Bundesgesetzblatt.

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    Weitere Leistungen der Wohnungsämter

    • Wohngeld - Mietzuschuss

    • Wohngeld - Lastenzuschuss

    • Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen

    • RLvF-Bescheinigung (2.Förderweg)

    • Bildungs- und Teilhabepaket

    • Wohnberechtigungsschein (WBS)

    • Zweckentfremdung von Wohnraum

    • Leerstandsbeseitigung

    • Abrissbescheide

    - Alle Angaben ohne Gewähr -
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