Verwaltungsgericht Berlin

Zuständigkeit im Rechtsstreit

Das Verwaltungsgericht Berlin befindet sich im Bezirk Mitte-Wedding-Tiergarten (Ortsteil Moabit). Das Verwaltungsgericht (VG) ist das größte Verwaltungsgericht Deutschlands.

Wozu dient das Verwaltungsgericht in Berlin?

Das Verwaltungsgericht Berlin ist das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren stehen sich u. a. Personen des Privatrechts und Personen- und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts gegenüber. Vereinfacht ausgedrückt, ist das Gericht zuständig, wenn Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden sollen oder Behörden zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen.

Durch den Dienstsitz des Auswärtigen Amtes im gleichen Bezirk ist es das erstinstanzliche Gericht für Verwaltungsangelegenheiten deutscher Auslandsvertretungen, z. B. Entscheidungen über die Erteilung von Visa.

Das nächsthöhere Gericht ist das Oberverwaltungsgericht. Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts besteht einerseits das Rechtsmittel des Antrags auf Zulassung der Berufung, über den das Oberverwaltungsgericht entscheidet.

Gesetzbuch

Aufbau der Gerichtsbarkeiten

Das Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung mit vielen Fachbereichen.

Gerichtsbarkeiten werden durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt.

Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.

Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.

(Text Quelle: Wikipedia)

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