Standesbeamte
sind Sachbearbeiter im Standesamt mit notarähnlichen
Aufgaben als Beamte oder Angestellte der Stadt Berlin, aber
rechtlich nicht Teil der Kommunalverwaltung, sondern der Verwaltung
des Bundeslandes, führen sie ein eigenes Dienstsiegel und handeln
bundeseinheitlich nach der Dienstanweisung für die Standesbeamten
und ihre Aufsichtsbehörden, sowie nach dem Personenstandsgesetz
und der Personenstandsverordnung.
Haupttätigkeit ist die Sachbearbeitung, die vor allem die Beurkundung
von Änderungen des Personenstandes wie Geburten, Eheschließungen
und Todesfällen sowie die Namensführung. Alle Amtshandlungen
mit Ausnahme der Eheschließung bearbeiten sie büromäßig, beispielsweise
die Prüfung der Ehefähigkeit. Am bekanntesten ist die Tätigkeit
des Standesamten bei der standesamtlichen Trauung.
Die Beamten unterliegen ihrem Diensteid und sind für diese Aufgaben
speziell geschult. Da in Deutschland das Beamtentum mehr und
mehr reduziert wird, werden immer häufiger Verwaltungsfachangestellte
oder Verwaltungsfachwirte als Standesbeamte eingesetzt, die
zwar nicht im Dienstverhältnis eines Beamten stehen, aber als
Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB fungieren und somit in ihrer
Tätigkeit im Standesamt die Funktionsbezeichnung Standesbeamter
führen.
Standesbeamte gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert.
Im Südwesten wurden sie bereits unter der napoleonischen Besatzung
eingeführt, im restlichen Deutschen Reich durch Otto von Bismarck
im Zuge der Trennung von Religion und Staat. |
|