Staatsangehörigkeitsbehörde Tempelhof-Schöneberg

Staatsbürgerschaft - Antrag - Aufenthaltsgenehmigung - Staatsangehörigkeitsbehörde - Ausländerbehörde

Staatsangehörigkeitsbehörde Tempelhof-Schöneberg

Die Berliner Staatsangehörigkeitsbehörde Tempelhof-Schöneberg befindet sich im Ortsteil Schöneberg.

Die Behörde bearbeitet Einbürgerungsanträge und nimmt Einbürgerungen vor. Sie stellt nach Prüfung der Staatsangehörigkeit einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist auch zuständig für Anträge auf Beibehaltungsgenehmigungen, Negativbescheinigungen, Optionsverfahren oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.

Zuständigkeit und Leistungen der Staatsangehörigkeitsbehörde Tempelhof-Schöneberg

• Einbürgerungsanträge (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)

• Staatsangehörigkeitsausweise (Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit)

• Beibehaltungsgenehmigungen (Genehmigungen für Deutsche zum Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit unter Verbleib in der deutschen Staatsangehörigkeit)

• Negativbescheinigungen (Bescheinigungen über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit)

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Voraussetzungen für die Einbürgerung

Wann ein Anspruch auf Einbürgerung besteht lesen Sie bitte hier unter Einbürgerung ►

Legitimation vorweisen

Bitte legen Sie einen gültigen Reisepass beim Besuch in der Staatsangehörigkeitsbehörde Tempelhof-Schöneberg vor. Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönliches Beratungsgespräch.

Unterlagen für eine Einbürgerung

Für eine Einbürgerung erhalten Sie die notwendigen Unterlagen direkt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Aufenthaltsorts.

Asyl ist ein Grundrecht

Das deutsche Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Art. 16a Grundgesetz verankert ist. Weitere Informationen bei der Asyl Behörden ►

Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.

Wer deutscher Staatsangehöriger werden möchte, sollte mit der Behörde zu den Öffnungszeiten persönlich Kontakt aufnehmen.

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Erläuterungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bekommen Sie hierunter Erläuterungen und Voraussetzung ►

Staatsangehörigkeitsbehörde nahe Wohnort

Bitte suchen Sie die richtige Staatsangehörigkeitsbehörde aus, die Ihren Wohnort (Bezirk) in Berlin am nächsten ist oder wo Sie untergebracht sind.

Auf der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde bekommen Sie dann schnell Hilfe.

[ Mehr Ämter und Behörden ]

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Behörden im Bezirk

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Amt / Behörde / Info

Soziale Einrichtungen

Ausländische Vertretungen

Adresse

John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin Schöneberg

Kontakt

Telefon
030/7560 4791

Anfahrt

U-Bahn U4, U7
Bus M46, 104

Map / Stadtplan

Stadtplan Berlin

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Besucher Informationen Staatsangehörigkeitsbehörde Tempelhof-Schöneberg

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Montag Nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch Nach Vereinbarung
Donnerstag 15:00 - 18:00
Freitag Nach Vereinbarung
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlosssen
Antrag auf Einbürgerung

Antrag - Formular

Sie möchten in Deutschland eingebürgert werden. Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben, einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte besitzen, sich zum Grundgesetz bekennen, können Sie ein Antrag auf Einbürgerung bei der Staatsangehörigkeitsbehörde in Tempelhof-Schöneberg stellen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde in Berlin prüft Ihren Antrag auf Einbürgerung.

Mit dem Antrag auf Einbürgerung übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Amt senden.

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