Verfassung von Berlin

Die Verfassung von Berlin regelt den Staatsaufbau Berlins, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Befugnisse der Organe des Landes Berlin

Die Verfassung von Berlin (VvB) ist die Landesverfassung vom Bundesland Berlin in Deutschland.

Berliner Verfassung

Aktuell ist die Verfassung vom 23. November 1995, die am 8. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen und von den Berlinern in der Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 mehrheitlich bestätigt wurde.

Aktualisierung der Verfassung von Berlin

Die Landesverfassung von Berlin wurde zuletzt geändert durch das neunte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 6. Juli 2006. Sie löste die Verfassung vom 1. September 1950 ab.

ANZEIGE

[ Mehr über Berlin ]

Berliner Landesregierung

Bezirksregierung

Berlin

Download

► Verfassung

ANZEIGE

Erläuterung Senatsverfassung von Berlin

Berliner Landesgesetz

Erhebliche Ergänzungen gegenüber der vorher geltenden Verfassung gab es im Abschnitt II: Der Grundrechtskatalog wurde erweitert, Staatsziele in die Verfassung neu eingeführt und das Verbot von Diskriminierung erstmals festgeschrieben. Im Abschnitt III wurden die Rechte der Abgeordneten ausgedehnt und das Amt eines Datenschutzbeauftragten festgeschrieben. Der Abschnitt V wurde um Möglichkeiten einer Volksgesetzgebung in einem dreistufigen Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erweitert.

Durch Abschnitt VII schließlich wurde die Basis für den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gelegt. Bereits die Verfassung von 1950 beanspruchte in ihrem Artikel 4 Gültigkeit für Gesamtberlin, konnte bis zur Wiedervereinigung de facto aber nur auf West-Berliner, nicht aber auf Ost-Berliner Gebiet durchgesetzt werden. Ab 1990 galt sie dann für Gesamtberlin.

Struktur und Inhalt

Die Verfassung von Berlin ist in 9 Abschnitte und 101 Artikel gegliedert:

• I Grundlagen

• II Grundrechte, Staatsziele

• III Die Volksvertretung (das Abgeordnetenhaus von Berlin)

• IV Die Regierung (der Senat von Berlin)

• V Die Gesetzgebung

• VI Die Verwaltung

• VII Die Rechtspflege

• VIII Das Finanzwesen

• IX Übergangs- und Schlussbestimmungen

Literatur

Hans-Joachim Driehaus (Hrsg.): Verfassung von Berlin. Taschenkommentar. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2002.

Gero Pfennig / Manfred J. Neumann (Hrsg.): Verfassung von Berlin. Kommentar. 3. Aufl., de Gruyter, Berlin, New York 2000.

ANZEIGE