Lohnsteuerhilfevereine Berlin

Professionelle Hilfe in Lohnsteuerangelegenheiten

Lohnsteuerhilfevereine Berlin beantworten Ihre Fragen und bearbeitet zuverlässig alle Lohnsteuerangelegenheiten. Adressen und Kontakt der Lohnsteuerhilfevereine in den Berliner Bezirken. Die Lohnsteuerhilfevereine sind über das Berliner Stadtgebiet verteilt, das heißt in jeden Bezirk gibt es ein Lohnsteuerhilfeverein. Bei der Dienstleistungsstelle handelt sich um eine Selbsthilfeeinrichtung zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen.

Lohnsteuerhilfevereine Berlin

Lohnsteuerhilfevereine Berlin Beratung zu Lohnsteuerangelegenheiten

Die Lohnsteuerhilfevereine bieten ihre Dienstleistungen oder Beratung meist in einer Lohnsteuerberatungsstelle an. Sie können sich mit Fragen zu Lohnsteuerangelegenheiten an eines der Lohnsteuerhilfevereine (am besten Ortsnah) wenden.

Ihre Steuerunterlagen sind sicher

Die Lohnsteuerhilfevereine in Lohnsteuerangelegenheiten bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung (gemäß § 13 StBerG). Im Gegensatz zu Steuerbevollmächtigten, Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur begrenzte Hilfe in Steuersachen leisten.

Lohnsteuerhilfevereine sind an die strengen gesetzlichen Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes gebunden. Sie haben ihre Hilfe sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben und weiterhin zur Absicherung der Vereinsmitglieder kraft Gesetzes eine Berufshaftpflichtversicherung für eventuelle Vermögensschäden abzuschließen. Ihre Steuerunterlagen sind sicher.

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Berater/in

Berater/in in Lohnsteuerhilfevereine müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter/Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung nachweisen.

Überwachung

Die Lohnsteuerhilfevereine werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkannt und überwacht und prüft die persönliche und fachliche Eignung der Beratungsstellenleiter.

Kosten

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein ist zumeist kostengünstiger als andere Anbieter der Brange. Arbeitnehmern aller Einkommensklassen wird somit eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht.

Gebühren

Mit dem sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten.

[ Weitere Dienstleistungen ]


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Leistung der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Beratung bei

• Antrag auf Eigenheimzulage und Kinderzulage

• Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

• Antrag auf Kindergeld / Familienleistungsausgleich

• Einkommenssteuererklärung bei ausschließlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

• Bezügen aus der Rentenversicherung (falls gegeben)

• Einkünften aus Kapitalvermögen / Abgeltungssteuer

• Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

• Antragstellung bzgl. des Investitionszulagengesetzes

• Errechnung der voraussichtlichen Steuererstattung

• Überprüfung des Steuerbescheides

• Einlegen von Einsprüchen gegen unrichtige Steuerbescheide

• Vertretung vor den Finanzgerichten

- Alle Angaben ohne Gewähr -
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