Jugendamt in Berlin

Jugendarbeit - Tageseinrichtungen - Erziehung - Unterhalt - Sorgerecht - Adoption - Vaterschaft - Kinderbetreuung - Kita

Das Jugendamt Berlin hat ein Schutzauftrag Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Das Amt ist eine Organisationseinheit innerhalb Berlins. Die Berliner Jugendämter beziehen ihre gesetzliche Legitimation aus dem allgemein formulierten Auftrag, dass die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung der Eltern wacht.

In Berlin gibt es zahlreiche Jugendämter die auf die Stadtbezirke verteilt sind. Das richtige Jugendamt im Bezirk finden Sie auf dieser Seite.

Jugendamt Berlin

Aufgabenkatalog Jugendamt Berlin

Ein konkreterer Aufgabenkatalog ergibt sich aus den allgemeinen Zielen der Jugendhilfe. Als öffentlicher Jugendhilfeträger ist das Jugendamt Berlin für die Vergabe von Leistungen im Sinne des 2. Kapitels des Sozialgesetzbuchs und für die sogenannten "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" zuständig.

Der konkretere Schutzauftrag der Jugendämter in Berlin ergibt sich aus dem einfachgesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Zu den Jugendamt-Aufgaben gehört auch die Adoptionsvermittlung, deren Rechtsgrundlagen sich aber nicht im SGB VIII, sondern im Adoptionsvermittlungsgesetz finden.

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Jugendamt Aufsicht

Die Dienst- und Fachaufsicht über ein Jugendamt liegt beim Chef bzw. bei der Chefin der Bezirksverwaltung (Stadtrat).

Leistungen der Jugendhilfe

Die Leistungen umfassen allgemeine Förderangebote für junge Menschen und Familien ebenso wie individuelle Leistungen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Eltern.

Zu dem Jugendamt-Leistungsangebot, für das die Jugendämter verantwortlich sind, gehören u. a.:

• Förderung von Jugendarbeit

• Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

• Betreuungsgutschein für Kindertagesstätten

• Hilfen zur Erziehung

• Unterhaltsstreitigkeiten

• Adoptionen

• Sorgerecht

• Vaterschaftsfeststellung

• Familienberatung

[ Ämter und Behörden ]


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