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Gesundheitsamt

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Gesundheitsamt in Berlin

 
 
 

Gesundheitsamt Berlin

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Das Gesundheitsamt ist als vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin.

Gesundheitsämter in Berlin

 

 
 

Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg

 

Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen

 

Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

 

Gesundheitsamt Mitte-Tiergarten-Wedding

 

Gesundheitsamt Neukölln

 

Gesundheitsamt Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee

 

Gesundheitsamt Reinickendorf

 

Gesundheitsamt Spandau

 

Gesundheitsamt Steglitz-Zehlendorf

 

Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg

 

Gesundheitsamt Treptow-Köpenick

   
 

Senatsverwaltung für Gesundheit 

   
Aufgaben der Gesundheitsämter in den Berliner Bezirken:
  • Amtsärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Gesundheitsförderung
  • AIDS-Beratung
  • Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
  • Hygieneüberwachung
  • Umweltmedizin
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
  • Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktikerberuf
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Überwachung durch Berliner Gesundheitsämter

Gesundheitsamt Berlin

Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die "Überwachung" von angeordneten Maßnahmen (Abgabe von Proben u. ä.). Diese Aufgaben werden i.d.R. von Hygienekontrolleuren wahrgenommen.
Eine hygienische Überwachung erfolgt für folgende Einrichtungen:
  • Alten- und Pflegeheime
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen
    • Tagespflege
  • Ambulanter Krankenpflegedienst privat
  • Sozialstationen
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen mit ambulanter Operationstätigkeit
  • Dialysestationen
  • Psychosoziale Tageskliniken
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Heilpraktiker
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Badetherapeutische Praxen
    • Massagepraxen
  • Physiotherapiepraxen
  • Blutspende-Einrichtungen
  • Fußpflegeeinrichtungen
  • Körper- und Schönheitspflegeeinrichtungen
  • Kosmetikstudios mit Maniküre/Pediküre
  • Sauna gewerblich
  • Solarium gewerblich
  • Tätowier- und Piercingstudios
  • Fitnessstudios
  • Gemeinschaftseinrichtungen
    • Schulen
    • Kindertagesstätten
  • Gemeinschaftsunterkünfte Asylbewerber
  • Übergangswohnheime Asylbewerber
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Sonstige Heimeinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Betreutes Wohnen, gemeinschaftlich
  • Jugendherbergen/Freizeitheime
  • Campingplätze/Zeltlager
  • Freizeitanlagen/Reiterhöfe
  • Polizeidienststellen
  • Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Friedhof und Krematorium
  • Schiffe
  • Häfen/Flughäfen
  • Freibäder
  • Hallenbäder
  • EG-Badegewässer
  • Badestellen
  • Wasserversorgungsanlagen
    • zentrale Trinkwasseranlagen
    • Trinkwasser-Eigenversorgungsanlage
    • Heilwasserquellen
    • Dorfbrunnen/Laufbrunnen
    • Trinkwasser-Hausinstallationen öffentlich
    • Mobile Trinkwasser-Versorgung
  • Abwasserbeseitigungsanlagen
  • Mülldeponien
  • Sondermüllzwischenlager
  • Rettungswachen/Krankentransporteinrichtungen
  • Sportstätten
  • Kinderspielplätze
  • Großveranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
  • Gaststätten/Hotels/Pensionen
  • Lebensmittelverarbeitende Betriebe/Partyservice
  • öffentliche WCs etc.
Die Hygieneüberwachung betrifft grundsätzlich nur die hygienischen Bedingungen für die Menschen in den genannten Einrichtungen. Davon zu unterscheiden sind Lebensmittelhygiene und Lebensmittelüberwachung, die von besonders geschultem Fachpersonal wahrgenommen werden.
Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Untersuchungen:
  • Schuleingangsuntersuchungen bei Kindern vor dem Schuleintritt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • Hilfen für psychisch kranke Menschen (sozialpsychiatrische Dienste)
  • Unterstützung von Suchtkranken und die gesundheitliche Information
  • Aufklärung und Beratung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen
Die Mitwirkung und teils auch koordinierende Leitung von Aktivitäten zur Erfassung von Kindswohlgefährdung, wie z. B. die Kontrolle der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9/J1 für Kinder) zusammen mit dem Jugendämtern und unter Einbindung der Kinderärzte gehört zu den neueren Aufgaben.
 

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