| Zu den Aufgaben gehören unter anderem die
Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die "Überwachung" von angeordneten Maßnahmen (Abgabe von Proben u. ä.). Diese Aufgaben werden i.d.R. von Hygienekontrolleuren wahrgenommen. |
| Eine hygienische Überwachung erfolgt
für folgende Einrichtungen: |
- Alten- und Pflegeheime
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Ambulanter Krankenpflegedienst privat
- Sozialstationen
- Krankenhäuser
- Einrichtungen mit ambulanter Operationstätigkeit
- Dialysestationen
- Psychosoziale Tageskliniken
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Heilpraktiker
- Sozialpädiatrische Zentren
- Badetherapeutische Praxen
- Physiotherapiepraxen
- Blutspende-Einrichtungen
- Fußpflegeeinrichtungen
- Körper- und Schönheitspflegeeinrichtungen
- Kosmetikstudios mit Maniküre/Pediküre
- Sauna gewerblich
- Solarium gewerblich
- Tätowier- und Piercingstudios
- Fitnessstudios
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Schulen
- Kindertagesstätten
- Gemeinschaftsunterkünfte Asylbewerber
- Übergangswohnheime Asylbewerber
- Obdachlosenunterkünfte
- Sonstige Heimeinrichtungen
- Behinderteneinrichtungen
- Betreutes Wohnen, gemeinschaftlich
- Jugendherbergen/Freizeitheime
- Campingplätze/Zeltlager
- Freizeitanlagen/Reiterhöfe
- Polizeidienststellen
- Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Friedhof und Krematorium
- Schiffe
- Häfen/Flughäfen
- Freibäder
- Hallenbäder
- EG-Badegewässer
- Badestellen
- Wasserversorgungsanlagen
- zentrale Trinkwasseranlagen
- Trinkwasser-Eigenversorgungsanlage
- Heilwasserquellen
- Dorfbrunnen/Laufbrunnen
- Trinkwasser-Hausinstallationen öffentlich
- Mobile Trinkwasser-Versorgung
- Abwasserbeseitigungsanlagen
- Mülldeponien
- Sondermüllzwischenlager
- Rettungswachen/Krankentransporteinrichtungen
- Sportstätten
- Kinderspielplätze
- Großveranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
- Gaststätten/Hotels/Pensionen
- Lebensmittelverarbeitende Betriebe/Partyservice
- öffentliche WCs etc.
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| Die Hygieneüberwachung
betrifft grundsätzlich nur die hygienischen Bedingungen für
die Menschen in den genannten Einrichtungen. Davon zu
unterscheiden sind Lebensmittelhygiene und
Lebensmittelüberwachung, die von besonders geschultem
Fachpersonal wahrgenommen werden. |
| Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Untersuchungen: |
- Schuleingangsuntersuchungen bei Kindern vor dem
Schuleintritt durch den Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst
- Hilfen für psychisch kranke Menschen (sozialpsychiatrische Dienste)
- Unterstützung von Suchtkranken und die gesundheitliche Information
- Aufklärung und Beratung der Bevölkerung sowie die
Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen
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| Die Mitwirkung und teils auch koordinierende Leitung von Aktivitäten zur Erfassung von Kindswohlgefährdung, wie z. B. die Kontrolle der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9/J1 für Kinder) zusammen mit dem Jugendämtern und unter Einbindung der Kinderärzte gehört zu den neueren Aufgaben. |