| Als Discounter (von engl. Discount = Preisnachlass, Rabatt), Discounthäuser oder Discounthandel bezeichnet man Unternehmen des stationären Einzelhandels, die sich tendenziell durch ein relativ schmales und flaches Warensortiment, einfache Warenpräsentation, relativ kleine Verkaufsflächen und durch geringere Verkaufspreise als bei Mitbewerbern anderer Betriebsform auszeichnen. Die erfolgreiche Niedrigpreispolitik der Discounter beruhte in der Anfangszeit hauptsächlich auf rigorosen Kosteneinsparungen bei allen eingesetzten Betriebsfaktoren. Mit dem Begriff Discounter sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass gleichsam ein Rabatt in den Verkaufspreis eingerechnet wird, statt ihn - wie früher üblich - nur an Stammkunden oder über Rabattmarken zu gewähren. Im Verlaufe des „Siegeszugs von Selbstbedienung und Discounting“ beruhte die erfolgreiche Niedrigpreispolitik der Discounter, vor allem im Lebensmitteleinzelhandel, jedoch mehr und mehr auf zwei spezifischen Erfolgsfaktoren, a) auf qualitativ hochwertigen Eigenmarken und b) auf dem Finanzierungsvorteil, der aus einem über 52-maligen Lagerumschlag des gesamten Sortiments pro Jahr resultiert. Der Begriff „Diskont“ beschreibt den Zinsabschlag für vor Fälligkeit eingereichte Wechsel und ist daher unzutreffend. |