Bundesrat - Bundesrepublik Deutschland

Länderkammer - Ausschuss - Bundesländer - Gesetzgebung - Verfassungsorgan

Der Bundesrat befindet sich in Berlin Mitte unweit vom Potsdamer Platz im Regierungsviertel.

Bundesrat

Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Regierungen der Länder (Bundesländer) bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Es ist zugleich ein Ausdruck des Föderalismus und führt die deutsche Verfassungstradition fort. man kann den Bundesrat auch als eine Art zweiter Kammer verstehen.

Präsident und Präsidium im Bundesrat

Das Präsidium besteht aus dem Bundesratspräsidenten und zwei Vizepräsidenten. Ministerpräsidenten der Länder werden für ein Jahr zum Präsidenten abwechselnd gewählt. Der Präsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland in allen Angelegenheiten des Bundesrates und übernimmt die Aufgaben des Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist.

Aufgaben Bundesrat

Bundesrat Aufgaben - siehe ausführlich unter der Rubrik Aufgaben Bundesrat auf dieser Seite.

[ Mehr über die Bundesregierung ]

Adresse
Leipziger Straße 3 - 4
10117 Berlin Mitte

Kontakt
Telefon
030/1891 000

Anfahrt
U-Bahn U2
Bus M48

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Stadtplan

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Aufgaben Bundesrat

Bundesrat Wappen

Der Bundesrat

Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landesregierungen der Bundesländer entsandt. Er ist kein rein legislatives Organ, da er beispielsweise bei bestimmten Bundesverordnungen Mitspracherecht hat. Der Bundesrat wurde geschaffen, um die Mitwirkung der Bundesländer an Bundesgesetzen zu gewährleisten, wenn diese die Belange der Bundesländer betreffen. Er ist stets beim Gesetzgebungsprozess beteiligt, sein Veto kann jedoch überstimmt werden, wenn ein Bundesgesetz nicht zustimmungsbedürftig ist.

Jedes Bundesland erhält nach der Zahl seiner Einwohner im Bundesrat 3-6 Stimmen. Diese Stimmen können pro Bundesland nur einheitlich abgegeben werden.

Sind sich die in der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes vertreten Parteien über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat uneins, stimmen die Vertreter des Landes üblicherweise mit Enthaltung ab, was jedoch de facto als Neinstimme gilt.

Bei Konflikten zwischen Bundesrat und Bundestag kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Die Sitzungsleitung im Bundesrat hat der Bundesratspräsident inne, der gleichzeitig Vertretung des Bundespräsidenten ist.

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