Berufsschule in Berlin

Schule - Berufsausbildung - Handwerk - Beruf - Bildungseinrichtung

Berufsschulen in Berlin sind übers gesamte Stadtgebiet verteilt. Berufsschulen bilden den schulischen Teil der Berufsausbildung.

Die Berufsschule ist seit 1870 eine Schulform im Bereich der berufsbildenden Schulen.

Berufsschule Berlin

Berufsausbildung an einer Berufsschule in Berlin

Die Berufsschule in Berlin vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den Lehrplan des jeweiligen Standortes bestimmten Inhalte. Sie ist eine der beiden Säulen der dualen Ausbildung und hat die Aufgabe die Allgemeinbildung und die jeweilige fachliche Bildung zu fördern.

Unterrichtszeit - Ausbildungsrahmenplan

Die Berufsschule hat ein bis zwei Berufsschultage mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem Ausbildungsjahr. Die Unterrichtszeit kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden.

Die restliche, also überwiegende Zeit dient, der Vermittlung der nach dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte in dem Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.

Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer 'zuständigen Stelle' ab. In Berlin sind dies z. B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern oder Verwaltungsschulen.

Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung wird nach beendeter Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung mit dem Abschlusszeugnis nachgewiesen. Traditionell werden dafür noch die Bezeichnungen "Gesellenbrief" (im Handwerk), "Facharbeiterbrief" (in den technischen Berufen der Industrie) oder dem "IHK-Prüfungszeugnis" (meistens in den kaufmännischen Berufen) verwendet.

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Ausbildungsdauer an der Berufsschule

Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es formal keine Voraussetzungen. Von den Betrieben wird jedoch in den meisten Fällen ein Haupt-, Realschulabschluss oder Abitur bzw. die entsprechende Qualifikation vorausgesetzt.

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht ein sogenanntes Duales Berufsausbildungssystem vor.

Auszubildende werden an zwei Lernorten ausgebildet. Einen davon bildet die Berufsschule, den anderen der Ausbildungsbetrieb. Während im Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung stattfindet, sollten in der Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte vermittelt werden. Es werden allgemeinbildende Fächer wie z. B. Deutsch, Politik und fachtheoretische Fächer, die je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich sind, aber auch fachpraktische Fächer unterrichtet.

Für Auszubildende besteht in der Berufsschule physische Anwesenheitspflicht, die Leistungen werden mit einem Berufsschulzeugnis bestätigt. Der Ausbilder ist verpflichtet, Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ermöglicht in der Regel, weiterführende Schulbesuche. In den meisten Fällen sind Berufsschulen jeweils handwerklichen oder kaufmännischen Berufen zugeordnet. Beaufsichtigt werden die Berufsschulen von den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden.

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Verzeichnis Berufsschule in Berlin

Eine aktuelle Übersicht der Berufsschulen bekommen Sie bei der Agentur für Arbeit.

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