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Abgeordnetenhaus

Abgeordnetenhaus

Themenübersicht

Berliner Abgeordnetenhaus im Preußischen Landtag

 
 

Abgeordnetenhaus

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Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Landes Berlin.

Sitz des Abgeordnetenhauses ist das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags.

Derzeitiger Präsident des Abgeordnetenhauses ist Walter Momper (SPD).

Foto: Beek100

Abgeordnetenhaus von Berlin


Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin
Tel. (030) 2325-0
 

Abgeordnetenhaus in Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt. Es besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, von denen 60 % direkt in ihren Wahlkreisen und 40 % indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden. Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
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Aufgaben des Parlaments

Eine der drei wichtigsten Aufgaben ist die Gesetzgebung. Das Verfahren der Gesetzgebung ist in den Artikeln 59 bis 65 der Verfassung von Berlin (VvB) festgelegt. Danach ist das Verfahren in die einzelnen Schritte unterteilt:
  • Initiative (Art. 59 (2) VvB)
  • Beratung (Art. 59 (4) VvB)
  • Verabschiedung (Art. 60 (1) VvB)
  • Ausfertigung (Art. 60 (2) VvB)
  • Verkündung (Art. 60 (2) VvB)
Außerdem wählt das Abgeordnetenhaus:
als wichtigste Wahlaufgabe den Regierenden Bürgermeister von Berlin 
aber auch:
  • den Präsidenten des Abgeordnetenhauses (Artikel 41 (2) VvB)
  • die Mitglieder des Präsidiums (Artikel 41 (2) VvB)
  • den Datenschutzbeauftragten (Artikel 47 VvB)
  • die Präsidenten der oberen Landesgerichte Berlins (Art. 82 (2) VvB) und
  • die neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 84 (1) VvB).
Als dritte Aufgabe kontrolliert das AH die Regierung, den Berliner Senat. Hierzu stehen den Abgeordneten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung wie das Interpellationsrecht (Art. 45 in Verbindung mit 49 (1) VvB), welches, nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, realisiert wird durch:
  • große Anfragen
  • kleine Anfragen
  • mündliche Anfragen
  • die aktuelle Stunde.
Außerdem steht den Abgeordneten das Zitationsrecht (Zitier Recht gemäß Art. 49 VvB), nach dem die Anwesenheit der Senatsmitglieder bei den Abgeordnetenhaussitzungen gefordert werden kann, zu. Auch das Recht auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung nach Art. 45 (2) VvB zu nehmen ist eine Möglichkeit der Kontrolle. Ein starkes Instrument stellt ferner die Kontrolle des Haushaltes des kommenden Jahres (beziehungsweise der kommenden zwei Jahre nach den Regeln der Aufstellung des Doppelhaushaltes) über den Hauptausschuss dar.

Arbeitsweise des Parlaments

Die Plenarsitzungen finden alle 14 Tage donnerstags statt und werden vom Präsidenten einberufen. Jeweils zwei Tage zuvor, am Dienstag, verständigt sich der Ältestenrat auf die Tagesordnung. Die Plenarsitzung beginnt meist mit mündlichen Anfragen der Parlamentarier an den Senat. Danach folgen die spontane Fragestunde, die aktuelle Stunde zu einem vorher festgelegten Thema, Gesetzesberatungen, Große Anfragen, Berichte, Beschlussempfehlungen, Vorlagen und Anträge. Je nach Tagesordnung können die Sitzungen bis tief in die Nacht andauern, gelegentlich werden zwei Sitzungstage angesetzt. Die Plenarsitzungen können von bis zu 120 Besuchern und bis zu 58 Journalisten auf der Tribüne verfolgt werden, außerdem gibt es mehrere Kamerastandorte und Sprecherkabinen für die Fernsehübertragungen.
Neben den Sitzungen im Plenum gibt es in dieser Legislaturperiode 24 Ausschüsse und Unterausschüsse, in denen ein großer Teil der fachlichen Detailarbeit geleistet wird. Zu den bedeutendsten Ausschüssen gehören der Hauptausschuss, der für die Finanzen und den Landeshaushalt zuständig ist, der Innenausschuss, der sich um Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kümmert, sowie der Petitionsausschuss, an welchen die Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Anliegen wenden können.
Offiziell handelt es sich beim Berliner Abgeordnetenhaus um ein Feierabendparlament. Die Abgeordneten üben ihr Amt theoretisch in ihrer „Freizeit“ aus und gehen ansonsten einem „normalen“ Beruf nach. In der Praxis lässt die ernsthafte parlamentarische Arbeit aber so gut wie keinen Raum für eine sonstige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit.
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