| Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre
in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt. Es
besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, von denen 60 % direkt in ihren
Wahlkreisen und 40 % indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden.
Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich durch Überhang-
und Ausgleichsmandate erhöhen. |
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Aufgaben des Parlaments
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| Eine der drei wichtigsten Aufgaben ist die Gesetzgebung.
Das Verfahren der Gesetzgebung ist in den Artikeln 59 bis 65 der Verfassung
von Berlin (VvB) festgelegt. Danach ist das Verfahren in die einzelnen Schritte
unterteilt: |
- Initiative (Art. 59 (2) VvB)
- Beratung (Art. 59 (4) VvB)
- Verabschiedung (Art. 60 (1) VvB)
- Ausfertigung (Art. 60 (2) VvB)
- Verkündung (Art. 60 (2) VvB)
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| Außerdem wählt das Abgeordnetenhaus: |
| als wichtigste Wahlaufgabe den Regierenden Bürgermeister
von Berlin |
| aber auch: |
- den Präsidenten des Abgeordnetenhauses (Artikel
41 (2) VvB)
- die Mitglieder des Präsidiums (Artikel 41 (2)
VvB)
- den Datenschutzbeauftragten (Artikel 47 VvB)
- die Präsidenten der oberen Landesgerichte Berlins
(Art. 82 (2) VvB) und
- die neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes
(Art. 84 (1) VvB).
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| Als dritte Aufgabe kontrolliert das AH die Regierung,
den Berliner Senat. Hierzu stehen den Abgeordneten verschiedene Möglichkeiten
zur Verfügung wie das Interpellationsrecht (Art. 45 in Verbindung mit 49
(1) VvB), welches, nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, realisiert
wird durch: |
- große Anfragen
- kleine Anfragen
- mündliche Anfragen
- die aktuelle Stunde.
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| Außerdem steht den Abgeordneten das Zitationsrecht
(Zitier Recht gemäß Art. 49 VvB), nach dem die Anwesenheit der Senatsmitglieder
bei den Abgeordnetenhaussitzungen gefordert werden kann, zu. Auch das Recht
auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung nach Art. 45 (2) VvB zu nehmen
ist eine Möglichkeit der Kontrolle. Ein starkes Instrument stellt ferner
die Kontrolle des Haushaltes des kommenden Jahres (beziehungsweise der kommenden
zwei Jahre nach den Regeln der Aufstellung des Doppelhaushaltes) über den
Hauptausschuss dar. |
Arbeitsweise des Parlaments
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| Die Plenarsitzungen finden alle 14 Tage donnerstags
statt und werden vom Präsidenten einberufen. Jeweils zwei Tage zuvor, am
Dienstag, verständigt sich der Ältestenrat auf die Tagesordnung. Die Plenarsitzung
beginnt meist mit mündlichen Anfragen der Parlamentarier an den Senat. Danach
folgen die spontane Fragestunde, die aktuelle Stunde zu einem vorher festgelegten
Thema, Gesetzesberatungen, Große Anfragen, Berichte, Beschlussempfehlungen,
Vorlagen und Anträge. Je nach Tagesordnung können die Sitzungen bis tief
in die Nacht andauern, gelegentlich werden zwei Sitzungstage angesetzt.
Die Plenarsitzungen können von bis zu 120 Besuchern und bis zu 58 Journalisten
auf der Tribüne verfolgt werden, außerdem gibt es mehrere Kamerastandorte
und Sprecherkabinen für die Fernsehübertragungen. |
| Neben den Sitzungen im Plenum gibt es in dieser Legislaturperiode
24 Ausschüsse und Unterausschüsse, in denen ein großer Teil der fachlichen
Detailarbeit geleistet wird. Zu den bedeutendsten Ausschüssen gehören der
Hauptausschuss, der für die Finanzen und den Landeshaushalt zuständig ist,
der Innenausschuss, der sich um Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
kümmert, sowie der Petitionsausschuss, an welchen die Bürgerinnen und Bürger
sich mit ihren Anliegen wenden können. |
| Offiziell handelt es sich beim Berliner Abgeordnetenhaus
um ein Feierabendparlament. Die Abgeordneten üben ihr Amt theoretisch in
ihrer „Freizeit“ aus und gehen ansonsten einem „normalen“ Beruf nach. In
der Praxis lässt die ernsthafte parlamentarische Arbeit aber so gut wie
keinen Raum für eine sonstige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit. |