Einwohnermeldeamt Berlin - Wohnsitz anmelden

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Einwohnermeldeamt Berlin - Wohnsitz anmelden mit Informationen und Erläuterung zur Wohnsitz Anmeldung in Berlin beim Einwohnermeldeamt in Wohnortnähe.

Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde in ihren Berliner Bezirk anzumelden.

Einwohnermeldeamt Wohnsitz anmelden

Einwohnermeldeamt Berlin - Wohnsitz anmelden

Wer innerhalb der Stadt die Wohnung wechselt, muss sich spätestens 14 Tagen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt Berlin anmelden.

Es gibt über 40 Einwohnermeldeämter in den Bezirken die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Das persönliches Erscheinen ist bei der Anmeldung einer Wohnung Pflicht. Sie können sich vor Ort beim Einwohnermeldeamt im Bezirk anmelden oder sich durch eine andere Person vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mitgeben.

Neben dem Personalausweis / Reisepass müssen zum Termin gegebenenfalls mehrere ausgefüllte Formulare und eine Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters vorgelegt werden.

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Formulare zum Wohnsitz anmelden

Um lange Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir die vom Berlinstadtservice.de bereitgestellten Formulare ausszufüllen und an das für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt entweder per Post oder per E-Mail zu senden.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen finden Sie unter Erläuterung zur Wohnsitz Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Berlin (auf dieser Seite).

Zuständiges Einwohnermeldeamt

Welches Einwohneramt für Sie zusändig ist erfahren Sie unter der Rubrik Einwohnermeldeämter nach Postleitzahl.

Termin

Wer innerhalb der Stadt den Wohnsitz wechselt, muss sich spätestens 14 Tagen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt Berlin melden. Das kann schriftlich erfolgen. Laden Sie sich dazu die von uns bereitgestllten Formulare herunter und schicken diese zum Einwohnermeldeamt in Wohnortnähe.

Es kommt vor, das es kurzfristig keine freien Termine gibt. Dabei muss man aber nicht ins Schwitzen geraten, wenn der vereinbarte Termin erst einen Monat nach Umzug stattfindet. Was zählt, ist das Datum der Terminvereinbarung. Haben Sie das pünktlich erledigt, können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Aufgaben der Meldeämter

Das Einwohnermeldeamt führt die Melderegister. Deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Auskünfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft.

Das Meldewesen ist das "informationelle Rückrad" einer modernen, bürgerorientierten Berliner Verwaltung.

Der Service für Bürger:

  • Wohnsitz anmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnsitz abmelden
  • Melderegister Auskunft
  • [ Ämter und Behörden ]


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    Formular - Wohnsitz anmelden

    Formular zur Wohnsitz Anmeldung

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt (Wohnortnähe) senden.

    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden

    Erläuterung zur Wohnsitz Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Berlin

    Wohnsitz anmelden ist gesetzlich vorgeschrieben

    Wer in Deutschland wohnt, muss seinen Wohnsitz bei dem hierfür zuständigen Meldeamt anmelden.

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt Berlin bekannt geben möchten, nehmen Sie daher für alle Fälle etwas Bargeld mit. Weiterhin sind folgende Dokumente vorzulegen:

    ● Personalausweis(e) der anzumeldenden Person(en)

    ● Meldeformular

    Gang zum Einwohnermeldeamt notwendig?

    Das persönliche Erscheinen auf der Meldestelle bleibt Ihnen in der Regel nicht erspart, da hierbei auch Ihr Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift versehen wird. Mitunter akzeptieren die Behörden aber auch eine postalische Anmeldung. Hier genügt es, das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular des neuen Wohnortes auf dem Postweg an das zuständige Einwohnermeldeamt zu schicken. (Formular - Wohnsitz anmelden)

    Fügen Sie dem Schreiben bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Die dann noch notwendige Aktualisierung Ihrer Anschrift im Personalausweis können Sie beim nächstmöglichen Behördengang erledigen.

    Wohnsitz anmelden innerhalb von einer Woche nach Umzug beim Einwohnermeldeamt

    Falls Ihr Umzug einen Ortswechsel beinhaltet, melden Sie sich bitte innerhalb von einer Woche nach Einzug beim neuen Einwohnermeldeamt an. Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein empfindliches Bußgeld zahlen. Die Fälligkeit und Höhe einer solchen Strafzahlung liegen aber im Ermessen Ihres Einwohnermeldeamts.

    Den Wohnsitz anmelden ist aber darüber hinaus auch Voraussetzung für weitere Behördenakte wie zum Beispiel das Zulassen eines Kfz, der Erwerb eines Führerscheins, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Zustellung der Lohnsteuerkarte. Erfolgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht oder verspätet, kann dies zu Problemen bei den genannten Amtsvorgängen führen.

    Wohnsitz anmelden durch Vertreter

    Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, die Wohnsitz-Anmeldung persönlich vorzunehmen, können Sie auch einen Vertreter schicken. Dieser benötigt allerdings zusätzlich zu den oben aufgeführten Originalunterlagen eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

    Das Meldeformular muss allerdings persönlich von Ihnen unterzeichnet werden. Die Vertretung gilt also nur für die Einreichung der Meldeunterlagen, nicht aber für die Anmeldung selbst. Eine Ausnahme hiervon stellt das Anmelden einer Familie dar. Hier genügt es, wenn ein Familienoberhaupt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt durchführt.

    Mehrere Wohnungen - Hauptwohnsitz anmelden

    Falls Sie mehrere Wohnungen bewohnen, müssen Sie sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden und diesen anmelden. Üblicherweise ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Auch hier gibt es für Familien eine Ausnahme: Leben Sie in einer Familie, ist Ihr Hauptwohnsitz immer der Familienwohnsitz.

    Vermieter-Bestätigung (Wohnungsgeberbescheinigung)

    Eine Einzugsbestätigung des Vermieters ist notwendig. Dazu füllen Sie bitte ein Formular aus und legen es den Vermieter zur Bestätigung vor. Dieses Formular legen Sie der Wohnsitzanmeldung bei.

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